
Die Auflagen für die Versammlung wurden zuvor 2x verlesen.
Der Beschuldigte wurde in dieser Versammlung darauf hingewiesen angesprochen seinen Mund-Nasenschutz aufzusetzen. Dies tat er nach mehrmaliger Aufforderung nicht. Im Zuge dessen wurde er als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit belehrt. Anschliessend sollten seine Personalien festgestellt werden. Da der Beschuldigte sehr uneinsichtig war wurde ihm die IDF (Identitätsfeststellung) auch unter Zwang mehrmals angedroht. Er gab an nichts dabei zu haben.
Anschliessend sollte der Beschuldigte zum Bearbeitungstrupp
begleitet werden. Da er sich weigerte wurde er am Arm leicht gefasst um ihn zu begleiten.
Dabei wehrte er sich so massiv, dass er mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden geführt wurde.
Anschließend wurde er zum Bearbeiter/n begleitet.
Der Beschuldigte wurde nach Abschluss der Maßnahme entlassen.
10. Dezember 2021 Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz (identisch mit dem Ermächtigungsgesetz erweitert auf Entrechtung Ungeimpfter / Gesunder). Ich habe ab 15.3.2022 keinen Arbeitsvertrag mehr. Betretungsverbot.
Montag 20. Dezember 2022, 18:00 Rathaus Zehlendorf.
Versuchtes Treffen mit zwei unbekannten Kolleginnen zwecks Rechtsvertretung, Generalstreik, Gewerkschaftsgründung, vermutlich dezentraler Spaziergang (fand dann woanders in Zehlendorf statt). Angebliche Straftat. Nicht Ordnungswidrigkeit.
Frühjahr 22
Aussage auf dem Kommissariat. ohne Ahnung, Rechtsanwalt oder Akteneinsicht. (Kommissare belehren nicht! Ich dachte die sind alle wie Maigret.)
Spaziergänge Frühjahr, Sommer 22
Dort Treffen mit Rechtsanwältin.
Strafbefehl
Widerspruch und Akteneinsicht nach StPO beantragt . Rechtshilfestelle nimmt auf und belehrt, Geschäftsstelle nicht. (Alle Hinschicken.)
August 22 Akteneinsicht, Fotos gemacht
Prozesstermin kommt 15.September
Anfang September 22
Termin mit Rechtsanwältin Besprechung Prozessverlauf (kein Pflichtverteidiger aber Fragerecht, keine Haft da in Arbeit und Lohnpfändung), Sachstand und Vorbereitung, Recherche Maske (Zitate) (Gutachten in eigener Sache.)
15. September 2022
Prozess. 11:00 Amtsgericht Tiergarten
Erinnerung bei der Urteilsverkündung: Strafe zahlen könnte bis 31.12 schwierig werden, Betretungsverbot.
Die Kniee wurden aufgeschlagen und ich lag zwei Tage, posttraumatisch zuhause.
Bei meinem Vernehmungstermin vorher, wo ich meine Sicht darstellen konnte, aber nicht musste, und ich war nicht vorbereitet, die Rechtsanwältin fand es im Nachhinein, ich traf sie erst danach , meinte es sei schade, dass sie nicht dabei war, und vorher die Akte eingesehen war nach Strafprozessordnung, dort hätte schon eine Taktik angebracht werden können, die aufnehmenden Kriminalbeamten schrieben ihr Fazit, wie eine Empfehlung an den Staatsanwalt zur Verurteilung im Prozeß für den “Widerstand”, der der Staatsanwalt gewillt war zu folgen, und für den schnellen Prozeßverlauf. Es ging nicht glatt. Es war ein Chaos.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es mir als Beschuldigter freisteht, mich zu äußern oder zur Sache auszusagen. Zur Entlastung kann ich eine Beweiserhebung beantragen. Ich kann, auch schon vor der ersten Vernehmung, einer Verteidiger meiner Wahl befragen. , Tatvorwurf: Ihnen wird vorgeworfen im Rahmen einer Versammlung einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sowie eine Ordnungswidrigkeit wegen des Nichttragens einer Mund-Nasen-Bedeckung und Nichtangabe der Personalien begangen zu haben. Dabei haben Sie keine Maske getragen und sich nach mehreren Aufforderungen den polizeilichen Maßnahmen widersetzt. Zusätzlich haben sie keine Angaben zu ihren Personalien gemacht.
Ich möchte mich zur Sache äußern:
Frage: Schildern Sie bitte den Sachverhalt vom 20.10.
Antwort: Es ist jetzt schon länger her und ich weiß noch, dass ich mich zu gewerkschaftlichen Koalitionsgesprächen mit einer Kollegin treffen wollte. Dabei waren schon sehr viele Bereitschaftspolitzisten vor Ort. Bei der Ankunft habe ich meine Weste ausgezogen und wollte einen Tee trinken, da Ich direkt als Veranstalter
(zeugenschaftliche Aussage 3/7)
verantwortlich gemacht werden sollte Dort habe ich auch einen Pfleger getroffen , der mir gleich eine Kerze ın die Hand drückte Deshalb wurde ich angesprochen, generell haben die Polizisten sehr viel diskutiert. Ich weıß nicht ob das erzieherisch war. Jedenfalls wurde ich angesprochen und der Polizist gab an, gleich wiederzukommen. Als er wiederkam wurde ich aufgefordert eine Maske aufzusetzen
Ich sah das als Freiheitsberaubung und fragte ihn, ob er seine Maske absetzen kann. Er sagte , dass ich den Bürgersteig nicht nach meinem Willen benutzen kann, aber
ich wurde noch nicht aufgefordert zu gehen. Der Bürgersteig hat mich aufgeregt, weil das die zweite Freiheitsberaubung war, da man nur daran keine Maßnahme durchführen kann, weil ich auf dem Bürgersteig stehe. Die Stimmung des Polzsten konnte ich nicht erkennen (weil seine Mimik war unter der Maske), vielleicht hat ihn das geärgert. Meines Erachtens hat ihn das geärgert und er hat mich am Oberarm gefasst. Ich mag das nicht und mache das zB auch bei der Arbeit im Krankenhaus nicht, da das gefährliche sein kann. Ich habe den Arm hochgezogen und mich nicht festhalten lassen, mich langsam umgedreht und bin weggegangen. Mitten auf der Straße hörte ich den Polizisten “Zugriff” rufen und dann haben mich fünf Kollegen auf die Knie gebracht, die ich mir dabei aufgeschlagen habe. Ich habe nur noch "Hilfe ” gerufen. Dass das mitten auf der Straße war, hat mich auch geärgert, da das gefährlich ist. Dann haben sıe mich
zu diesem Wagen geschafft und reingesetzt . Du 7 3
[ Die fragenden Kommissare (F) sagten mir im Verlauf, der Polizist hätte mich zu irgendwas aufgefordert unter " Anwedung unmittelbaren Zwangs." Ich hörte das und diesen Begriff das erste Mal und sagte das den Kommissaren und auch dass ich es mit Sicherheit nicht von dem Polizisten gehört hätte und sagte, er habe es nicht gesagt. In den gescannten Akten steht es nicht, entweder habe ich eine Seite übersehen oder sie haben es nicht aufgeschrieben. Deshalb betone ich diesen Begriff in Weiteren so sehr.]
Frage: Haben Sie an diesem Tag an demonstrativen Geschehnissen teilgenommen?
Antwort: Nein, es kam nicht dazu, also hat sich nicht ergeben. Den unmittelbaren Zwang hatte der Kollege auch nicht angekündigt.
F: Hatten Sie vor an einer Demonstration teilzunehmen?
A: Ich hatte vor mich mit Kollegen zu treffen, um wegen des Impfzwangs in Krankenhäusern. Doch mit denen war zum Teil auch nicht zu reden, weil die auch schon sauer waren.
F: Wie viele Teilnehmer waren dort ungefähr?
A: Ich weiß nicht aber ich denke da hat keine Versammlung stattgefunden. Ob ich mich angeschlossen hätte, ist etwas Anderes, aber es war schon relativ heftig und dadurch war auf dem Platz sowieso fast keiner mehr.
Ich kann noch eine andere Aussage machen. Das war die 35. Hundertschaft. Die
(4/7
um) habe ich schon mal in Steglitz getroffen. Da waren de auf jeden Fall behutsamer im Umgang mit den Mitmenschen.
F: Was hat es mit der Kerze auf sich?
A: Die habe ich geschenkt bekommen von dem Krankenpfleger der hatte selber eine und hat mir die spendiert. Ich wollte die dem Polizisten beim Suchen einer Maske in die Hand drücken, der hat sie aber nicht genommen.
F: Wieso hat ihr Kollege Kerzen mit?
A: Das kann ich nicht sagen. Ich konnte nur mitbekommen, dass er auch Krankenpfleger ist, aber zu einem richtigen Gespräch kam es nicht, da er zu aufgewühlt war. Mein Anliegen nach Koalitionspartner zu suchen konnte ich gar nicht anbringen. Er war wohl aus dem Beruf "rausgedrängt”.
F: Sie sagten, dass das Maske tragen für Sie eine Freiheitsberaubung darstellt. Können Sie da noch was sagen?
A: Ich arbeite ja im Krankenhaus und die Masken sind atembehindernd. An der frischen Luft kann ich das nicht (nachvollziehen) verstehen. Vor Corona haben wir das in dem Ausmaß auch nicht im Krankenhaus gemacht. Das konnte der Kollege natürlich nicht wissen, dass ich mich dann auch in meinem Fachwissen angegriffen fühlte.
F: Hat der Polizeibeamte bis auf das Maske tragen noch etwas gesagt?
A: Nein, mittlerweile bin ich auch besser informiert, dass anschließend die Personalien abgefragt worden wären. Das wurde mir zu dem Zeitpunkt nicht erklärt.
F: Können Sie das anfassen genauer beschreiben?
A: Am rechten Oberatrm wollte er mich festhalten . Das war aber so zaghaft, dass ich den Arm nur (hochreissen) heftig hochheben musste um mich zu lösen. Ich weiß nicht ob das als Angriff gedeutet wurde. Auf Nachfrage: Der "Zugriff’ kam erst danach, aber ob er das hätte vorher machen sollen, kann ich nicht sagen.
F: Wie viel Zeit war zwischen dem anfassen und Arm hochzjehen und dem “Zugriff”?
A: Ich war zwei Meter (von ihnen) vom Bordstein bis Mitte der Strasse (und) nachdem ich (habe) mich umgedreht habe, als dann die fünf (ma war )
Leute kamen. Widerstand zu leisten war auch nicht meine Absicht, da ich auch unschöne Bilder aus dem Internet kenn. Von der Bereitschaftspolizei auch mit alten
1
(Beschuldigtenvernehmung - 211220-1840-350001 OP (# S
4/7
olizei Berlin PA 532 - 211220-1840-350001 BERLIN
KK Schmidtmann, Tel: +49 30 4664 953222 )
Damen, die ich dann im Krankenhaus schütze.
F: Zwischen dem anfassen und dem "Zugriff” wurden sie am Weitergehen gehindert?
A: Nein - und hatte nur noch
das Gespräch mit dem Polizisten. Ob er da eine Bereitschaft erkannt hat kann ich nicht sagen.
F: Nachdem Sie Boden gebracht und zur Bearbeitung gebracht worden sind, sollen sie sich fallen gelassen haben. Was sagen Sie dazu?
A: Naja es war ja unter Androhung von zwang und der wurde bis dahin auch immer noch nicht erklärt. Das war auch das Problem mit der Maske. Sollte ich ihm die mit Gewalt runternehmen I die Maske mit Gewalt aufsetzen? Das ist natürlich so
ein Problem. £ VB Eye H
Könne Sie mir die Nummer von dem Kollegen sagen?
F: Die werden immer neu vergeben. Somit ist das nicht weiterbringend.
A: Ok ich hatte das Probleme mit den Dienstnummern.
F: Welche Verletzungen haben Sie davongetragen?
A: Beide Knie aufgeschlagen, vor allem rechts, da war richtig die Haut runter. Das ist auch zwei Wochen später nochmal aufgegangen. Aber jetzt wird es besser.
F: Sie sprachen von beschädigten Gegenständen.
A: Ja die Hose und eine Stoff Hose darunter.
F: Sie sprachen von einem Video das Sie haben?
A: Das müsste ich einmal suchen.
F: Haben sie das Handy mit und könnten uns das Video zeigen?
A: Können solche Videos überhaupt verwertet werden? Das Handy finde ich grade nicht. Es entlastet mich auch nicht, sondern zeigt nur wie ich abgeführt werde. Das würde ich mir dann vorher nochmal angucken ob mich das entlasten kann, da auch
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nur die nicht so entscheidende zweite Hälfte zeigt.
Ist das Maske nichttragen eine Ordnungswidrigkeit? _.
F: ja, da es Im Rahmen einer Versammlung stattgefunden hat. Das geschah durch den Charakter der Zusammenkunft vor Ort und wird ebenfalls vor Ort von der polizeiführung entschieden.
A: Ich empfand es sogar eher als Versammlung der Polizei als von den Bürgern, rein von der Menge. Dass es eine Versammlung war wurde auch nicht kommuniziert.
F: Sie sprachen noch von schriftlichen Äußerungen anderer Personen. Haben Sie die mit?
A: Nein, die muss ich auch noch suchen. Ich weiß nicht wie genau sie das geschildert haben. Aber auch, dass es übertrieben und der Situation nicht angemessen war. Sie
haben es aber heftiger formuliert.
F: Die Aussagen und auch das Video können Sie, wenn Sie möchten, auch noch nachschicken. Wie würden Sie ihre Einstellung zur Corona-Pandemie beschreiben?
A: Das ist schwer. Da ich es auch als Beruf mache. Ich betreue post-Covid Patienten und weiß auch, dass die Notaufnahme inzwischen den Impfstatus (“Impfschäden”) abfragt. Fachlich kann ich noch sagen, dass ich mich bei Infektionsvermutungen an krankenhausübliche Vorgehensweisen halte. Vor allem Übertragungsweg und Erregernachweis. Und nicht hineintherapieren in eine Krankheit. Eine unbekannte. Die Frage finde ich komisch. Das ist eine Weltanschauungsfrage. Schon fast Religionsfreiheit. Da wird die Akte ja noch dicker.
F: Möchten Sie noch etwas hinzufügen?
A: Ja die 35. Hundertschaft hat einen schönen Korpsgeist würde ich sagen. Die haben mir gegenüber im Wagen erwähnt, nachdem ich die Verletzungen angesprochen habe, dass sie noch schlimmer könnten. Das fand ich übertrieben. Da hätte ich gerne auf Mäßigung hingewiesen. Wegen der Versammlung, hatte die Einheit Zivilbeamte dabei?
F Das wissen wir nicht.
A: Ach das mit den Personalien wollte Ich noch sagen. Ich musste erstmal wieder Vertrauen zu den Kollegen im Wagen herstellen und habe meine Rechte abgefragt. Dabei haben sie mir gesagt. dass sie meine Personalien aufnehmen würden und ob ich einen Ausweis dabeihätte. Ich dachte auch, dass ich ihn nicht dabeihätte und habe
verneint. Dann haben sie gesagt, dass wenn sie mich durchsuchen und ihn finden wäre es ein weiteres "Vergehen "? Habe ihn dann tief in meiner Tasche gefunden und “ überreicht. Dabei habe ich gesagt sie könnten ihn behalten und Herr Steinmeier zurückschicken, das ist seiner und ich brauch den nicht mehr. Das waren dann bei den Personalien alle Schwierigkeiten.
F: Wieso ausgerechnet Herr Steinmeier zurückschicken?
A: Das ist doch deutsches Eigentum und ich habe einen ausländischen Namen. Ich war bei der Bundeswehr und brauche keinen Pass mehr, wenn das hier so zugeht.
Soweit die in der Vernehmung niedergeschriebenen Formulierungen nicht von mir selbst, sondern vom Vernehmungsbeamten gewählt wurden, so geben sie dennoch in vollem Umfang den Inhalt meiner Aussage wieder, 5. Vemehmun sende 02.03.2022, 10:59 Uhr SE ba ac genehmigt und unterschnebun KW u | ame, ) Wasch RC
Ich, der Angeklagte (im weiteren K. oder auch A.), bin wegen der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht zur Corona-“Impfung” (Spikung) zum 15.3 2022 nach Zehlendorf gefahren, um zwei Krankenschwestern zu treffen, wohl wissend, dass es dort einen Montagsspaziergang geben würde, den ich mir anschauen, an dem ich durchaus teilnehmen würde.
Das friedliche Zehlendorf. war voll mit der Hunderstschaft 35, eine Versammlung der 35. Montag 18:00.
Die Freiheit währte dort fünf und drei Schritte , nachdem mich der Polizist aufgefordert hatte die Maske aufzusetzen, nach fünf Schritten hörte ich hinter mir ein zaghaftes nicht sonderlich überzeugtes “Zugriff” vom Polizisten rufen, nach drei weiteren Schritten ging ich mitten auf der Martin Buber Straße zu Boden, auf die Kniee, ich empfand das gefährlich, mitten auf der Straße.
Der Vorwurf “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” kam einige bange Monate später. Mir war bewusst Zeugenaussagen von Polizisten würden nicht angezweifelt. Es ging um
30 Tagessätze à 30,- €uro plus Vorstrafe.
Meine Rechtsanwältin traf ich auf einem Montagsspaziergang. Eine Mitspäziergängerin wies mich darauf hin, dass wir eine dabei haben.
Sie sah sich den Strafbefehl an, bemerkte die geringe Strafe von 30 Tagessätzen, und wir diskutierten einige Unstimmigekeiten und die Unterschrift der strengen Richterin, die unterschrieben hatte.
Ins Gefängnis ginge ich nicht, da ich Arbeit hätte und der Lohn gepfändet würde. Schade, aber es beruhigte nicht.
Sie trug mir auf Widerspruch einzulegen in der Geschäftstelle, ich machte es doppelt bei der Rechtspflegerin, das ich auf der Geschäftsstelle keine Quittung bekam, was auch nicht o.k. war.
§ 410 Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft
(1) Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und § 302 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 gelten entsprechend.
(2) Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.
(3) Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Und Akteneinsicht habe ich gefordert nach Paragraf 147 Strafprozeßordnung StVg .
§ 147 Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten.
(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.
4) Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 befugt, die Akten einzusehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten bereitgestellt werden.
Strafprozessordnung im Internet
Den Prozeß und sein Ergebnis hielt ich für abgemacht, das Urteil für vorfestgelegt. Nach Kafka soll ich den Prozeß nutzen, er ist für mich. Die Wahrheit und deshalb in der Folge die Freiheit war mir sicher. Walter Jens schrieb ein gutes Buch darüber: Nein. Die Welt der Angeklagten.
Meine beratende Rechtsanwältin riet mir mich vorzubereiten, mich ordentlich anzuziehen, sonst fühle sich das Gericht nicht respektiert und zu Masken zu recherchieren, ein völlig sinnloses Thema, da ich als Krankenpfleger Fachkompetenz und Fachwissen dazu hätte. Ich war panisch. Ich hatte Masken pragmatisch benutzt. Seit Beginn der Maßnahmen erkannte ich das Aufsetzen der Masken als großen Fehler, als falsche Symbolik. Hier hätte mein Widerstand beginnen müssen.
Aber ich hatte keine Ahnung von Studien oder wo ich ansetzen sollte, dass es mir hilft, oder als ausgewiesene Kompetenz nützt. Es heißt die “Quelle verpacken”, wusste ich, den Patienten, der die Krankheit hat so anziehen, dass er sie nicht verteilt.
Das “Quelle verpacken” sollte ich benutzen, riet mir die Rechtsanwältin, das reichte aber meinem Ehrgeiz nicht, fachlich wirklich etwas zu wissen.
Sie korrigierte mich, indem sie meinte auf den Polzisten müsse ich keine Rücksicht nehmen seine Aussage sei “Kokolores”, Polizisten übertrieben immer. Im Prinzip war der Polizist halbwegs o.k., er hatte es versucht, die Folge konnte keiner ahnen, “Zugriff” zu rufen war eine Sauerei, und ich versuchte tatsächlich seine Motivation für seine Lügen aufzudecken. Diese Rücksicht auf Polizisten ist unnötig.
Einen guten Rat gab ich mir selbst: Nach der panischen mehrmaligen Lektüre der Akte und Zeugenaussagen, hielt ich mich an den wenigen Übereinstimmungen der Aussagen fest , meiner und der der Polizisten. Ich dachte, ich hätte drei gefunden, bei genauem Hinsehen waren es doch nur zwei. Im Chaos des Prozesses konnte ich immer wieder darauf zurückkommen. Und den Widersprüchen der Zeugen jenseits der Übereinstimungen mit gezielten Fragen und Aussagen nachforschen.
Ohne diese Ratschläge hätte ich den Prozeß auf die leichte Schulter genommen und dem Polizisten zwei sinnlos freche Fragen gestellt, und es zynisch versemmelt und so kam es anders.
Ich recherchierte zwei Tage vor dem Prozess zu Masken, fragte die Kollegen und las mir seitenweise öde Studien und Zeitungsartikel durch und fand, dass Masken fast wirkungslos sind, aber außer einer, keine einzige Studie, die das einwandfrei dargestellt hätte, die danmask-19 Studie, der vorgeworfen wird, zwei Monate seien zur Datenerhebung zu kurz. (Es gab keine einzige gegenteilige Studie). 2019 riet die WHO selbst vom Maskentragen als sinnlos ab, das war vergessen und irreführend , und wurde 2021 revidiert. Ich fand heraus, dass die Masken draußen an frischer Luft um einen Faktor 10-20 wirkungsloser waren als drinnen, das stand in einer hochoffiziellen seriösesten Springerstudie, eine andere irische Studie, die von englischen Boulevardblättern kolportiert wurde, sprach gar von einem Faktor 1:1000, in der eigentlichen Studie fand ich dann diesen Faktor nicht, sondern nur die Möglichkeit sich bei Sporttätigkeiten (im Gedränge!) , doch anstecken zu können, aber selten.
Welchen Wert sollte ich ernst nehmen 10-20 oder 1000, ich rechnete ein wenig, es war gleichgültig, Konsequenzen zu allen Werten alle waren katastrophal für einen Maskennutzen. Masken sind sinnlos. (Nur im Ausbruchsgeschehen, also direkt mit Kranken ergibt sich so etwas wie ein Restsinn, im üblichen Vorgehen, und es sagt der Evaluationsbericht und auch dass sie ein sichtbares Zeichen der Vigilanz (Aufmerksamkeit vor verschlagenen Killerviren) seien. )
Die danmaskstudie, die beste ihrer Art, leider nur kurz über zwei Monate erhoben und nur mit medizinischen Masken, statt FFP2 Masken, sprach den Masken jede Wirkung ab, und gab ausschließlich zwei Ratschläge:
Hände waschen und Menschengedränge vermeiden. Auf dieses Ergebnis war ich allein gekommen. (Masken könnten höchstens dem Träger etwas nützen, ist meine letzte Erkenntnis.)
Meines bisherigen Wissens hielten Masken höchstens anteilig etwas beim Niesen, Feuchtigkeit und Tröpfchen zurück. Zwischenzeitlich las ich von einer Studie, bei der bei Operationen die Infektionsrate bei Operation ohne Maske sank, im Gegensatz zu Operationen mit Maske. Interessant, aber ich fand sie nicht wieder. Auch können Masken aus Tröpfchen kleinteiligere Aerosole (luftübertragene Teilchen) machen, die nicht runterfallen, sondern länger in der Luft bleiben, das erfuhr ich hinterher. Und die Rückatmung des ganzen Drecks in der Maske ist nicht nur selbstverständlich sondern auch studientechnisch erwiesen (Banales ist der Wissenschaft unverständlich. Die CO2 Rückatmung übersäuert den Körper, man wird sauer, der Blutdruck fällt, Stresshormon wird zur Anhebung des Blutdrucks ausgeschüttet, das Ganze ist Stress.). Luft ist nicht steril, wusste ich . Nach einiger Zeit, senkt sich auf eine Fläche eine recht genau bekannte Menge Material aus der Luft ab. (Schaut euch die tanzenden Stäubchen in der Luft im Sonnenlicht an)
Die Studienlage war einseitig, es waren stets Literaturstudien (Metastudien), die viele wissenschaftliche Studien zu einem Thema miteinander auswerteten und versuchten etwas zu einer Fragestellung zu vergleichen und Gemeinsames herauszubekommen, es gelang ihnen nicht.
Zu der besten, der danmask Studie , die zeitlich kurz Daten erhob war, gab es keine einzige in vergleichbar guter Qualität, die die Wirksamkeit von Masken nachweisen konnte. (Keiner der Hersteller macht eine Studie, so sinnlos ist der Versuch.)
Als weiteres Problem stellte sich heraus, dass diese Reduktion von Infektion um das 10-20 Fache für medizinische Masken galt, es gilt aber die FFP2 (N95 auch genannt) Maskenpflicht, und damit entstand die Frage, wieviel besser filtern FFP2 Masken im Gegensatz zu medizinischen Masken. Ich versuchte herauszubekommen, wieviel sie besser sind. Beide Masken haben jeweils eine DINnorm, für FFP2 steht irgendwo 95% Filterleistung, diese 95 % werden in Propaganda zusammenhanglos und beziehungslos ständig wiederholt, weil es eine so schöne Zahl ist, fast 100 %.
Aber im Verhältnis wozu? Von was?
Auf der Suche nach den DINnormen, immerhin sind das EUvorschriften, waren sie auf der EU-internetseite nicht einsehbar. Es wurde auf einen Verlag verwiesen, der je 80,- und 110,- Euro für ihr pdf verlangte! Wo die EU transparent sein will! Hier nicht! Ich kam zu dem Schluß, daß es Herstellungsnormen zur Vergleichbarkeit der Produktionsqualität waren, mehr nicht.
Ich schätzte dann mit familiärer Hilfe einen besseren Filtefaktor von zehn, den ich auf fünf absenkte, die Wirkung von FFP2 auf 5-fach im Gegensatz zur medizinischen Maske, was hoch ist. (Es gibt vermutlich keinen Unterschied. Besonders wenn sie nicht anliegt, es muss nur ein Haar dazwischenpassen. Der Bart!)
Nach dieser Erfahrung, sehe ich darin das Muster darin, welche Informationen die EU zurückhält (auch zu den mRNA Imfpstoffen) und wo sie lügt und diktiert.
Auch mit der hochgeschätzen Wirkung nutzen die Masken nichts.
Im Prozeß gab ich ein Verhältnis 1:666 an, .
666 müssen auf einer Demo draußen Maske tragen, damit unter den Infektionen, die sowieso stattfinden, eine einzige zusätzliche vermieden wird. In Zehlendorf waren 60 Leute, entweder bräuchte es davon noch neun Demos, oder ein Teilnehmer trägt zwei Jahre lang die Maske um eine einzige Infektion zu vermeiden, bei einem Faktor um zehn weniger Infektionen draußen an der frischen Luft. (Zusätzlich wird dem Maskentragen draußen vorgeworfen, dass sich die Leute in Innenräume flüchten, um dem Quatsch zu entkommen.)
Bei einem Faktor 100 sind das schon 1:6666 oder 20 Jahre, die Zahl könnte noch schlechter ausfallen: 200 Jahre.
Es war irre und liess mich vor Fassungslosigkeit nicht schlafen.
Eng am: OR FEB 2022 20 12 2021
22.27 Uhr Gsech.Z.
Am 20.12 2021 war ich, PK Th., im Rahmen eines Polizeieinsatzes mit der 35 EHu als Einsatzbeamter für mögliche Versammiungen der sogenannten „Querdenker” ım Bereich der Kirchstraße Ecke Martin-Buber-Straße in 14163 Berlin zuständig. Gegen 18.00 Uhr versammelten sich einige Personen, weiche der Querdenkerszene zuzuordnen waren, mit Kerzen vor der Pauluskirche. Da sich die Personen zu eınem Spaziergang verabredet hatten und aufgrund der Anzahl der Menschen ein Versammlungscharakter ersichtlich war, wurde die Ansammlung der Personen als Versammlung nach dem Versammlungsfreiheitsgesetz gewertet. Die Tellnehmer wurden mittels zwei aufeinanderfolgenden Lautsprecherdurchsagen auf die Abstände und die Maskenpflicht hingewiesen und vereinzelt durch die Beamten darauf angesprochen. Im Rahmen des Ansprechens fielen mir zwei Personen auf, weiche keine Maske trugen und in ihrer Hand jeweils eine brennende Kerze hielten, darunter befand sich der später Beschuldigte . Ich sprach die beiden Personen auf die Maskenpflicht an, worauf der später Beschuldigte das Gespräch direkt verließ und sich entfernte. Als ich der anderen Person erklärt habe, dass diese die Maske aufsetzen sol, tat diese dies auch, Anschließend ging ich zu der zweiten Person (später Beschuldigter), weiche sıch noch in der Versammlung aufhielt und erklärte ihm, dass er seine Maske aufsetzen muss. Dies tat ich gegen etwa 18:35 Uhr. Dieser hielt immer noch eine brennende Kerze in der Hand, somit war für mich eindeutig klar, dass er als Versammiungsteilnehmer agierte . Ich erklärte ihm, dass er gerade eine Ordnungswidrigkeit begeht und dass das fortlaufende Nichtaufsetzen der Maske folglich durch mich zur Anzeige gebracht wird. Der nunmehr Betroffene der Ordnungswidrigkeit zeigte sich komplett uneinsichtig . Ich belehrte den Betroffenen und sagte ihm, dass ich zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit seine Identität festsellen werde und fragte ihn, ob er Ausweisdokumente bei sich ührt, Dies verneinte er und ging ebenso wenig auf mein gesprochenes Wort ein. Da der Betroffene auch auf erneuter Nachfrage keine Dokumente aushändigte, erklärte ich ihm, dass ich ihn nun zum Bearbeitungstrupp führen werde und ihn dort einer Identitätsfeststellung unterziehen werde. Dies lehnte der Betroffene ab und versuchte sich immer wieder meiner Maßnahme zu entziehen, indem er sich wegdrehte und versuchte zu gehen. Ich drohte dem Betroffenen nunmehr an, ihn auch unter Anwendung von unmittelbarem Zwang zum Bearbeitungstrupp zu verbringen. Der Betroffene verneinte dies und ging nicht weiter auf mein gesprochenes Wort ein. Ich fragte nun ein letztes mal, ob er freiwillig mitkommen möchte und dass die Anwendung von Zwang auch Schmerzen hervorrufen könnte. Als der Betroffene abermals verneinte, griff ich den Betroffenen mit meiner linken Hand an seinem rechten Arm und versuchte ihn dadurch zum Mitkommen zu bewegen. Im Zuge dessen riss Ich der Betroffene los und versuchte sich der Maßnahme zu entziehen. Daraufhin griff ich dem Betroffenen erneut am rechten Arm und versuchte ihn festzuhalten. Der Betroffene riss sich wieder los und es entstand eine Rangelei, in dem der Betroffene durch mich und unterstützende Kollegen mit körperlicher Gewalt zu Boden geführt wurde. Anschließend wurde der Betroffene unter Leistung von
Zeugenschaftliche Äußerung Eng am: OR FEB 2022 20 12 2021
22.27 Uhr Gsech.Z.
erheblichem Widerstand zum Bearbeitungstrupp gebracht (getragen) und dort einer Identitätsfeststellung unterzogen. Bei der Person handelte es sich um: | K. W. geb. am x0.x1.19xx whft. in A.strasse 75 1xxx7 Berlin. Der Betroffene wurde bezüglich seiner Widerstandshandlung als Beschuldigter entsprechend belehrt. Der nunmehr Beschuldigte wies um 19:06 Uhr eine AAK von 0,00 Promille nach. Für die Dauer der Anzeigenaufnahme verblieb der Beschuldigte in Obhut der Polizei. Seine Knie wiesen Verletzungen auf, welche fotografisch gesichert wurden. Die Fotos liegen der Anzeige bei. Nach Abschluss der Maßnahme wurde der Beschuldigte um 19:23 Uhr durch POM Schwarm entlassen. Es wurden keine weiteren Maßnahmen getroffen. Th., \ (Name, Amtsbezeichnung) <
’
Am 20.12.2021 waren Dienstkräfte der 35. EHu/ BFE anlässlich der polizeilichen Maßnahmen zu Aufrufen sowie Versammlungen des Corona kritischem Spektrums in Berlin Steglit-Zehlendorf eingesetzt.
Gegen 18:00 Uhr konnten die Kräfte ca. 60 Personen, an der Pauluskirche in 14163 Berlin feststellen. Augenscheinlich handelte es sich bei dieser Gruppe um eine Versammlung, da die Personen dicht beieinander standen und große Teile der Personengruppe brennende Kerzen mit sich führten, welche in der Vergangenheit bereits Symbol gleichartiger Versammlungen waren.
Auf Ansprechen gaben die Personen an, dort nur spazieren gehen zu wollen.
Auf Nachfrage, ob jemand eine Versammlung anmelden möchte, gab sich kein Anmelder zu erkennen.
Daraufhin gab es mehrfach Durchsagen durch die Polizei mitteis Lautsprecher um 18:08 Uhr sowie um 18:14 Uhr.
In diesen Durchsagen wurde die Beschränkung kund getan, welche folgenden
Wortlaut hatten: "Achtung Achtung, hier spricht die Polizei. Diese Ansage richtet sich an die
Personen auf der Kirchstraße.
Ihre Zusammenkunft stellt eine Versammiung im Sinne des VersFG Berlin da.
Nach der Infektionschutzmaßnahmenverordnung sind sie somit verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sowie einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden die nicht zum engsten Angehörigenkreis gehören einzuhalten.
Da Sie keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen bzw. den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten, geht von ihrer Versammlung eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus.
Deshalb erteilt Ihnen die Polizei Berlin hiermit die Beschränkung nach Paragraf 14 VersFG Berlin bei ihrer Versammlung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sowie zueinander einen Abstand von mindestens 1, 5 Metern einzuhalten.
Diese Beschränkung ist sofort vollziehbar.
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zeun genschaftliche Äuferun 22 12 2021 0543 Uhr
Am 20.12.2021 gegen 18.00 Uhr versammelten sich diverse Personen am Rathaus Zehlendorf zu einem sogenannten „Montags-Spaziergang”.
PK Sp. und Ich unterstützten dabei im Rahmen der Brennpunktstreife die eingesetzten Beamten der 35. Einsatzhundertschaft.
Die Versammlungsteilnehmer hielten sich nicht an die vorgegebenen Hyglenevorschriften. Die 35. Einsatzhundertschaft machte diesbezüglich zwei Lautsprecherdurchsagen und forderte die VT auf, Ihre MNB aufzusetzen und den Abstand von 1,50m einzuhalten. Aufgrund dessen, dass die Personen sich nicht an die Vorschriften hielten, wurden diese gezielt einzeln angesprochen und nochmals gebeten die MNB aufzusetzen.
Der nun unten beschriebene Sachverhalt wurde mir im Anschluss von dem Beamten PK Th. der 35.EHu geschildert.
Der Beschuldigte Herr W. trug zu dem besagten Zeitpunkt keine MNB. Der Beamte Th. sprach den Beschuldigten nun an und forderte ihn auf die MNB aufzusetzen. Dieser Aufforderung wollte er nicht nachkommen und blieb uneinsichtig. Aufgrund dessen forderte der Beamte Th. ihn auf seine Personalien anzugeben und ihn zum Bearbeitungsfahrzeug zu begleiten. Der Beschuldigte verneinte dies lautstark.
Ab diesen Moment wurde ich auf die Situation aufmerksam und konnte sehen, dass der Beschuldigte sich der Maßnahme entziehen wollte. Dies versuchte er, in dem er dem Beamten die rechte Körperselte zukehrte und weglaufen wollte. Schließlich hielt der Beamte Th. den rechten Arm des Beschuldigten fest. Der Beschuldigte versuchte sich von diesem Griff zu lösen, Dies tat er indem er versuchte seinen Arm ruckartig wegzuziehen, Da der Beschuldigte bereits Schritte auf die Martin-BuberStraße machte und weiterhin versuchte sich dem Griff des Beamten zu entziehen, entschloss Ich mich den Beamten zu unterstützen. Dazu ergriff ich den linken Arm des Beschuldigten, um diesen auf seinem Rücken zu fixieren. Der Beschuldigte hielt zu dem Zeitpunkt eine brennende Kerze In seiner linken Hand fest, welche bei
Zeugenschaftliche Außerung - 211222-0542-369213 (Ref.VG : 211220-1840-380001) Seite 1 wc Dokument erstellt: 28.12 2021
Zeugenaussage B. 2/2
meinem Griff schließlich zu Boden fiel Der Beamte PK Th. hielt weiterhin den rechten Arm fest. Der Beschuldigte fing nun an lautstark zu schreien, versuchte sıch — weiterhin aus unserem Griff zu lösen und stützte sich durchgehend mit seinem Oberkörper Richtung Boden. Schließlich kam ein weiterer mir unbekannt gebliebener = Beamte der 35.EHu zur Unterstützung und der Beschuldigte wurde mittels einfacher = körperlicher Gewalt zu Boden gebracht. Wie genau der Beschuldigte zu Boden == 3 gebracht wurde, habe ich nicht mitbekommen. Sowie der Beschuldigte am Boden war, ließ ich von seinem Arm ab. Die beiden Beamten der 35.EHu zogen den Beschuldigten nun gemeinsam hoch und brachten ihn schließlich zum Bearbeitungsfahrzeug. Auch auf dem Weg dorthin schrie der Beschuldigte weiter. Während des 0.g. Sachverhalt kam es zu keiner Verletzung meinerseits. Weıtere Angaben zu dem Sachverhalt kann ich nicht machen. Eine Entschuldigung seitens des Beschuldigten nehme ich nicht an.
Nachdem ich mich Monate später beruhigt hatte, blätterte ich nochmals in den Akten. Man bekommt nach so einer Aktion einen Zettel ausgehändigt, was die Polizisten und warum gemacht hatten, ein Formular mit viel zum Ankreuzen.
Dort war “Personendurchsuchung” angekreuzt! Diese wurde aber nicht gemacht. Das wäre aber verschlimmernd gewesen, wenn ich seinen Pass versteckt hätte!
Ich hatte eine hervorragende Prozeßbeobachterin, wir warteten vor Gericht, ich sortierte und erläuterte ihr meine Unterlagen, und sie nahm mir die Hoffnung, die Staatsanwaltschaft sei blöd, und die mich nicht warnte, daß ich meine ganze Strategie, den im Warteraum anwesenden Zeugen der Gegenpartei, denn sie saßen neben uns, und Staatsanwaltschaft laut vortrug, ich hatte sie nicht erkannt. (Es hätte nichts geändert!) Ich wusste nicht, dass die Zeugen nicht in der Verhandlung im Gerichtssaal zugegen sind, sondern nur für ihre Aussage reingerufen werden, was schade war, denn ich hatte meine Rede extra vorbereitet, teils grundsätzlich, dafür, dass sie alle hören sollten, so kamen sie dennoch in den Genuß:
Wir wurden aufgerufen und gingen in den Sitzungssaal:
Der Schlachtplan funktioniert bis zum ersten Feindkontakt.
Der Richter sitzt hinter Scheiben und alle mit Maske auf!
Ich wusste, dass es im Justizgebäude nur die Empfehlung zur Maske tragen gab, keine Pflicht.
Er wies uns unsere Plätze an, einer meiner zwei angebotenen Stühle stand hinter einer Scheibe auf einem Tisch, einer direkt davor unter und zu Füßen des Richters der erhaben und erhöht saß. Ich nahm hinter der Scheibe Platz, worauf der Richter begann: “Wir tragen hier Maske, das halten wir für gut und wichtig und richtig … möchten sie auch Maske tragen?” (Eigentlich meinte er nur sich.)
“Nein!” kam von mir und meiner Beobachterin. Pause.
Die Daten wurden verlesen und aufgenommen, freiwilliges Erfassen des Einkommens und Familenstandes, Kind- und Kegelverhältnisse.
Die Prozessbeobachterin holte einen Block hervor und wurde vom Richter unterbrochen, "sie dürfen hier nicht mitschreiben. " sie fragte “Auch nicht, wenn ich einen Presseausweis habe?”, "Dann schon, " sie suchte, Zeit verging, und zeigte ihn dem Richter und schrieb fleißig mit. Sie nahm mir Druck ab, nicht nur ich bekam das Donnerwetter ab. Ein Prozessbeobachter ist wichtig.
(Hinter Scheiben und des Richters Maske verstand ich kein Wort, ich setzte mich vor die Scheibe unter den Richter. Ein wenig wie auf seinem Schoß?)
Verlesung der Anklage durch den Staatsanwalt, jung und schnöselig. (wohl aus gutem Hause?) Draußen warteten zwei Zeugen auf ihre Aussage.
“Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte”
Die Protokollantin (keine Stenotypistin) ist fleißig.
“Wollen sie dazu Stellung nehmen?”
“Ja!” (natürlich, was denkt denn der, weshalb ich herkomme.)
Das heißt, es beginnt der eigentliche Prozeß in seiner materialistischen Form.
Die Rechtsanwältin hatte mir gesagt, sie sei mit dem materiellen Recht zufrieden, es käme der Wahrheit nahe, meine Prozeßbeobachterin konnte mich daraufhin nicht beruhigen, ich solle sehen, was komme, eher nicht komme, die Staatsanwälte seien immer jung und gleichgültig . Alexander Kluge schrieb, das formale Recht enthält die Idee der Gerechtigkeit, aber nicht die Gerechtigkeit selbst. Es teilt sich historisch in drei Ebenen, barbarisches Recht im Unterbau, mittelalterliches (Christliches) Recht im Mittelbau (Inquisition?). rationales Recht im Oberbau, seit der französischen Revolution und mit der Gewaltenteilung.
Der Richter klärte mich auf, ich hatte dahingehend Befürchtungen geäußert, dass es mit dem Prozess teurer werden können, es würde nicht teurer oder schlimmer im Urteil oder nur ein wenig, wurde das von ihm eingeschränkt. Ich hatte mir das schon sagen lassen. Das beruhigte mich.
Die zwei Zeugen hatten vorher in einer Vernehmung schriftlich ihre Aussagen gemacht, die teils gelogen oder abgesprochen waren oder so erschienen, und für mich verheerend waren und . Ich hätte mich weggedreht, weggewunden, widersetzt, wir hätten gerungen, ich sei Aufforderungen mehrfach nicht gefolgt, meine Rechtsanwältin hatte das gelesen und meinte dazu …Kokolores… ich war da nicht so sicher, sie meinte weiter, der Beamte werde noch eins drauf setzten.
Er tat es. Bis ihm niemand glaubte.
Ich fragte: Ich habe ein Fragerecht?
Richter : “Ja!”
Darf ich Ihnen ein Skizze geben? Ja,
Richter und Staatsanwalt erhielten je eine, und eine Kopie, der verbindlichen Skizze, falls Fehler beim Abmalen passiert sein sollten. “Soll ich sie erklären, kann man sie verstehen?” Ja, kann man, …(es wurde von Anfang an gedrängelt)
Die Rechtsanwältin meinte, ich solle es ausformulieren, ich zog meine DIN A 4 Zettel vor, die bedruckt waren, ich schränkte ein, das sei nicht erlaubt, sie meinte doch.
Der Richter unterbrach: “Wollen Sie hier eine Rede verlesen?”
Ich erwiderte: " Ich hatte meiner Rechtsanwätin gesagt, dass das verboten sei, sie meinte dennoch ich sollte es ausformulieren, ich kann es frei formulieren, habe mir aber dazu nicht ordentlich die Stichpunkte aufgeschrieben, so daß es holprig werden wird …"
Richter stöhnte innerlich. “Fangen sie an!”
Ich " Ich bin K. , Krankenpfleger …"
Richter unterbricht: “Dass hatten wir doch alles schon.!”
Ich dachte: Konnte ich nicht wissen, wie der Prozeßverlauf ist.
Ich , “Es geht sofort los.”
Es wurde flüßiger:
(Siehe unten)
Ich schilderte meine Vorerfahrung mit Streikdemos ohne Maßnahmen und Übergriffe durch die Polizei, bei gelegentlichem Masketragen, und es folgte meine Darstellung mit dem Hergang auf dem Zehlendorfer Platz, die Kerze bekam ich geschenkt und vor allem mit der Bestätigung der zwei inhaltlichen Übereinstimmungen meiner mit der Aussage des Polizisten, dass wir uns gegenüberstanden, und dreimal unterhielten! nicht befahlen!, dass wir alleine standen, und ich den Arm gehoben hätte, als er mich anfasste, nicht zupackte, wie er behauptete. Im weiteren Verlauf hob ich hervor, dass der Polizist beschrieb und behauptete, wie wir rangen, ich mich wegdreht hätte, der Polizist weitersprach, und wir wieder rangen und so fort, ich aber sagte, wir unterhielten uns dreimal und dann sei ich frei gegangen, man ringt nicht, unterhält sich , ringt und unterhält sich wieder.
Ich sagte, dass man meinen freien Gang am Verletzungmuster der Knie sehen könne, dass ich von hinten im freien Gang angefallen und gleichzeitig gehalten wurde, sie waren symmetrisch aufgeschlagen, nicht unsymmetrisch, wie es bei wüstem Ringen geschehen wäre. Ich turnte es ein wenig vor. Sie kruschtelten in den Akten und suchten das Foto meiner kaputten Kniee. Ich war bereit und wartete, dass ich es weiter vorturnen sollte. Es wurde zur Kenntnis, genommen.
Nachdem er mich zaghaft angefasst hatte, musste ich mich nicht lolreißen, ich hob den Arm . Ich kramte noch ein einzelnes Foto von dem man meinen veränderten Standpunkt nahcdem ich weggegangen war, ablesen konnte hervor, ich hatte schon vorher gekramt, weil es verkramt war, und erklärte, wo ich hingelangt sei, der Richter verstand nicht, ich zeigte, wo das auf der Skizze sei, er lehnte das ab:
Richter zum Foto: “Was soll das beweisen. Ich kenne den Ort nicht.”
“Wo ich war.”
“Ich kann darauf nichts sehen.”
“Man kann das zuordnen.” (Ich zeige auf das Haus, das zu sehen ist, und den Standort dazu auf dem Plan)
“Das Foto sagt mir nichts!”
Gut, nicht gut. “Mehr hab ich nicht”, zeig ich nicht. (Das sollte heißen, dass wir einen Ortstermin machen und ordentlich arbeiten?), ich schrieb das Foto ab, schade, ich sei da hingelangt, da ich eben nicht ringend festgesetzt gewesen sei, sondern acht Schritte frei gelaufen sei, bis zum Ruf “Zugriff”.
Die Polizisten hatten mich fotografiert, ich hatte die aufgezwungene Maske nicht abgenommen , die Hose über die aufgeschlagenen Kniee hochgerutscht, damit sie mit drauf sind auf dem Photo.
“Dass ich frei war sehen Sie daran dass die Kniee symmetrisch aufgeschlagen sind,” sagte ich zum Richter, er und der Staatsanwalt raschelten in ihren Akten, bis sie das Photo fanden . “Hätten wir gerungen, wäre ich sicher erst auf das eine Knie gegangen und dann unsymmetrisch auf das andere,” ich turnte ihnen einige Windungen des Ringens mit Kniebodenkontakt vor, "ich lief aber frei und bin an beiden Armen von Polizisten genommen und gehalten gleichzeitig so auf die Kniee gegangen, "ich turnte ihnen gerades Hinknieen vor, “ohne vorher frei gegangen zu sein, war das nicht möglich.”
Ich sagte, dass ich in dem Vernehmungstermin Monate vorher mit den Kriminalbeamten, das allererstemal den Spruch, “unter Anwendung unmittelbaren Zwanges” hörte, der mir angedroht worden sein soll, er wurde es nicht, der Polizist hatte es vergessen, ich meinte , das könne ich verstehen, ich gäbe täglich Spritzen und würde gelegentlich vergessen, genau aufzuklären, was das genau ist, die Nebenwirkungen und dass man die Spritze stets ablehnen dürfe, und hole dabei keine eindeutige Zustimmung ein. Er hat vielleicht so fest daran gedacht, dass er glaubte es gesagt zu haben. Meine Prozeßbeobachterin meinte , das hätte eine Wirkung erzielt.
Die Rede war zu lang, obwohl sie gegengelesen war. Die Stelle mit den Masken war unfertig.
Der mir unangenehmste Punkt: “Ich forderte den Polizisten auf seine Maske abzunehmen ich hielt ihn nicht für krank, wir waren draußen, es braucht 666 Maskenträger um eine Infektion zu verhindern, vor Ort waren maximal 60 “ich fing an zu stottern”. Ich kann diese Zahl begründen”
Es wurde immer eiliger, aber der Richter schrieb fleißig mit, also Interesse war vorhanden, am genauen Hergang.
Ich schilderte, wie ich mich in Zukunft bessern wollte, Reumut, wolle mich in Zukunft nicht so zweideutig einem Polizisten gegenüber verhalten, klarer Formulieren, mich gegebenenfalls von einer Demo, entfernen wolle, oder sie anmelden.
Der Staatswanwalt glaubt mir nicht und hakte nach: “Aber sie tragen keine Maske … und nächstes Mal werden sie auch keine tragen.”
Ich: “Ich werde mir die Demonstration anschauen und wenn sie es wert ist, werde ich mich entscheiden, ob ich teilnehme und Maske aufsetze, diese hier war es nicht, ich hätte sie nicht angemeldet und nicht teilgenommen. Aber nächstes Mal, um Mitdemonstranten aus Schwierigkeiten und aus einer unerlaubter Veranstaltung herauszuhalten, durchaus, kann ich mir vorstellen eine Demo anzumelden”
Die Sau wollte mich festlegen…
Zum Schluß verhaspelte ich mich im Referieren der Studienlage zu den Masken, zu den vielen Studien, es ging schon länger, die Stimmung wurde zunehmend drängender, genervt, ich raube Zeit und Nerv. Ich trug überzeugt als wichtige Erkenntnis vor, dass keine Studie Selbstschutz, Fremdschutz auseinanderhielten und die Verhinderung der Quelle Keime zu verbreiten ordentlich vorweg begrifflich festlegten, es geht überall kunterbunt durcheinander
Richter: “Wir wissen jetzt und haben mitgekriegt, daß sie keine Maske tragen wollen. Es geht hier ums Gesetz.”
Ich war kurz vor den DINnormen:
Ich war irgendwo zwischen irischer und dänischer Studie
“Genau gleich ich bin gleich fertig, es geht ums Gesetz, um die DINnormen, also auch ums Gesetz, auf EUebene zu den Masken, man kann sie nicht einsehen, man muss sie kaufen, sie kosten 80 bis 110 Euro , also ich kann mich gar nicht zur Sachlage informieren bei solchen Gesetzen, die nicht zugänglich sind. Das war es jetzt.”
(Der Richter zwischendrin meinte: “Die Maske , das ist ja Gesetz!” Ich dachte “Und?”)
Der erste Zeuge wurde hereingerufen.
Der Richter fragte bei ihm gut mit meiner Schilderung und meinen Argumenten nach, ob der Polizist sich vielleicht doch nicht so genau erinnere, nein er erinnere sich genau, er habe seine Aussage nochmal gelesen (und auswendig gelernt), es sei lange her.
Richter, ob er nicht “Zugriff” gerufen habe, nein habe er nicht. (Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht, dass ich den Polizisten unter Eid stellen kann.)
Meine Fragen als mein Anwalt an den jungen Polizist T.
Gibt es bei der Hundertschaft Sanitäter? Ja
Warum standen wir allein?
Haben Sie die Situation vielleicht falsch eingeschätzt ? (Ich bin einen Kopf größer. Dass ich ihn nicht eingeschüchtert hatte, wurde mir daran klar, dass er konsequent log und damals schon gelogen hatte und es schon vorhatte und schon vorher getan haben wird, erfolgreich steht zu befürchten.)
Gibt es einen schwächeren Ruf als Zugriff, Festnahme, Verfolgung oder so? …
…er versteht mich nicht.
Zugriff ist geheim, das ist im Vorfeld festgelegt. (Ich denke was?, ihr stellt Zustände her und ruft dann Zugriff, oder ruft Zugriff gleich nach politischem Willen?)
Ich fragte , gibt es Sanitäter,? haben sie Deeskalationstraining, warum kamen Sie allein, zu mir, haben sie die Situation vielleicht falsch eingeschätzt, Sind sie mit alten Damen vorsichtiger (“Ja”), wers glaubt bei den 35er Videos
Hat ihre Einheit wichtigere Aufgaben (suggestiv: politische?)
Keine konkrete Antwort.
Gehen sie mit alten Damen vorsichtiger um ?
Ja
Ist ihre Einheit wichtiger, ich meine hat sie wichtigere Einsätze, als “Spaziergänge” (verdammt ich wollte das Wort vermeiden)…
…Er versteht nicht
Sie haben nicht gesagt, das sie mir unmittelbaren Zwang anwenden.
Er wiederholt, er habe mir unmittelbaren Zwang angedroht.
Ich erwähnte noch ein paar Mal “Zugriff”, woher sollen die vier Kollegen ohne den Ruf “Zugriff” gekommen sein?, bis alle wussten, dass es um Zugriff ging, der nicht gerufen wurde.
(Dazu habe ich das Fragerecht, Herr Polizist.)
Ich ging zu ihm mit der Skizze. Stimmt es , dass wir ungefähr hier standen, und dorthin gingen?
Ja .
Richter: “Darf ich das auch sehen?!”
Ich: “Entschuldigung.” zu ihm hin zu seiner Scheibe. Tippe die Ortsverhältnisse auf den Plan.
(Im Verlauf hatte ich erwähnt, dass der besagte Umweg unsinnig wäre, wenn mich T. vor Ort niedergerungen hätte. Es interessierte niemanden.)
Ich fragte nach:
Da die Polizisten ohne ihren Ruf “Zugriff” von alleine kamen:
“Sie wollen also behaupten, dass ich vier Mann der Hundertsachft dreißig Meter durch Zehelndorf geprügelt hätte?”
“Ja!”
Ich wäre bereit gewesen, dass ihm mit vier Polizisten im Gerichtssal vorzuturnen aber beließ es:
Ich: “Das schaff ich doch gar nicht.” (aussichtslos)
Ich bin lang und groß und dünn und in den 50ern wie der Richter, er wird es mir nachgefühlt haben.
Der Richter fragte mit meinen Argumenten gut nach, glaubte dem Polizisten nicht , rollte ihm einen goldenen Teppich aus, seine Aussagen einzuschränken, zurückzunehmen ob er Zigriff rief, ob er ankündigte unmittelbaren Zwang anzuwenden und er tat es nicht.
Der Polizist stellte sich in immer korrekteres Licht. Er täte das immer und habe das auch diesmal dreimal, obwohl ich nicht zuhörte, die Personalienfeststellung unter unmittelbarem Zwang angekündigt.
Die zweite Zeugin B. entlastete mich rasch entgegen ihrer ersten belastenden schriftlichen Aussage, es sei lange her, sie hätte unterstützend kurz eingegriffen, es war sehr unübersichtlich, unklar, was da vorging, der Angeklagte bewegte sich Richtung Straße. Nein, sie habe die Unterhaltung nicht gehört, auf einmal waren viele Polizisten da gewesen und hätten den Angeklagten am Straßenrand heruntergebracht und festgehalten, da habe sie aber schon wieder losgelassen.
Weil sie gesagt hatte die Polizei sei zur “Einkesselung” vor Ort gewesen, stellte ich fest, das sei doch verboten, “Ja, das ist nur so ein Sprachgebrauch, das machen wir nicht.” Aha?
Ich fragte sie nach ihrem Standort, ich hätte sie nicht gesehen, ging mit der Skizze zu ihr, sie deutete auf einen seitlichen Punkt darauf, der pausibel war, dort war es dunkel gewesen. Der Richter jammerte, ob er das auch sehen dürfe, er rufe uns vor den Richterstand, wir kamen dorthin, er meinte nun, wir stünden zusammen nun ergebe die Maske einen Sinn, ob wir nicht eine aufsetzten?
Ich erinnerte mich, dass ich “im Gedränge” erwähnt hatte, also konsequent zu meinem Platz, Maske kruschteln…, keine da? Ich fragte den Richter: “Haben Sie eine Maske.
?”, “Ja.” ? Er verstand nicht, dass ich meine nicht fand, weiterkruschteln, da steckte sie doch, aufgesetzt, zum Richtertisch, zu dritt an der Skizze gearbeitet. Wo standen T. und ich, wo ging ich, aha zum Straßenrand, also doch frei, also doch nicht gerungen, also doch kein Widerstand, Niederschlag am Straßenrand, Mitte der Straße? Straßenrand, sie wusste es nicht, sie hatte mich gerettet, T.s Aussage war nicht nachvollziehbar, ich war schon weg von Th., ich ließ ihr den Straßenrand, (alles andere wäre ja auch zu gefährlich.)
Zurück zu meinem Platz, Maske ab.
Anklage: A[ngeklagter].K…? bei der Verhaftung(?) und gewaltsamer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
18:40 Uhr Beamter T. zwecks Identitätsfeststellung (…?) weil der Teilnehmer einer Versammlung kein MundNasenBedeckung trug.
Richter nimmt Fotos der symmetrischen Knieverletzung zu den Akten
Wir versuchten ihn, zum Wagen zu bringen, aber der Beklagte wehrte sich.
§ 113, Abs1 StGB
K zeigt Skizze.
Krankenpflege ist meine Fachkompetenz.
Ich wollte einen Fachkollegen treffen.
Da erfolgte 1. Kontakt der Polizei(?) Ich alleine.[Ob ich der Anmelder sei (Weste angehabt). Nein.]
Kollege [ Krankenpfleger ] fragt: Willst du eine Kerze?
[ Ich suchte nach Kollegen aus der Pflege, mit denen ich mich verbünden könnte, wegen des Totalausfalls der Gewerkschaft. Der Pfleger erzählte mir seine verzweifelte Geschichte und war so aufgebracht und für Argumente nicht zugänglich .]
Ansprache der Polizei bezüglich Versammlung – Beamter: [zu uns beiden ] ‚Komme gleich wieder’
Ich schlenderte davon
Beamter erneut zu mir, Diskussion:
B: Maske!
K: Sucht, gibt Kerze an B. klopft seine Taschen ab, fragt, warum er Maske tragen soll und überlegt, ob er gehen soll.
Da ‚zaghafter’ Zugriff von B.
K. hebt Arm und geht.
Richter: Th. sagt 3x Ansprache, dann Zugriff.
K.: Musste seine Knie zuhause behandeln, im Polizeiwagen war das nicht möglich.
Erlitt eine Posttraumatisierung, sagt friedliche Kommunikation sei nötig.
Schildert weiterhin:
Es wären etwa so viele Beamte wie Privatleute vor Ort gewesen.
Es wären keine polizeilichen Anordnungen erkennbar gewesen. [genuschelt durch den quakenden Lautsprecher ]
Der Beamte hätte nichts von [ unmittelbarem ] Zwang gesagt
Er habe sich lediglich aus einem lockeren Griff gelöst.
Gewaltfreiheit sei seine Persönlichkeit. [Aus Prinzip, wegen der Arbeit.]
Zur Maske: Sein Vertrauen in Masken sei erschüttert, das zeigten auch Studien, z.B. aus Dänemark (0,3% signifikante Wirkung nachgewiesen) –
1 von 1000 (…).
Richter: Danke für Ihre begründete Auffassung. Wir sind jedoch keine Virologen und können das nicht hinterfragen, wir müssen das hinnehmen.(…)
Wollen Sie sich zukünftig anders verhalten?
K.: Ich würde die Hygienemaßnahmen einhalten, eine Ordnngswidrigkeit in Kauf nehmen und Versammlungen anmelden.
Richter: Sie wollen eine Ordnungswidrigkeit in Kauf nehmen anstatt eine Maske zu tragen?
K.: Noch Studien die mich erschrecken(?) .
Nein ,ich bin nicht überzeugt, und konnte aus den Studien keine Wirksamkeit herauslesen. Im Krankenhaus, wenn die Quelle nicht verpackt ist, ziehe ich eine Maske auf…
Richter: Ich habe verstanden, dass Sie nicht mit der Maskenregelung einverstanden sind.
K.: Ich wollte mich mit einem Verdi-Kollegen treffen.
Richter: Dann können Sie doch eine Maske aufsetzen.
K.: Ich würde von Versammlung zu Versammlung überlegen, eine Maske zu tragen. Ich würde mich …(maskieren?) wenn das Thema wichtig ist, ansonsten würde ich die Versammlung verlassen.
R.: So ganz werde ich nicht schlau…Es geht um die Frage mit Umgang mit Beamten (??)
K.: Der Beamte war sich unschlüssig.
R: 3 x Gespräch (?) ob er Ihnen – was? – angeboten hat
1x aufgefordert etwas zu suchen (Perso?, Maske?)
K.: Beamter meinte ich hätte nichts dabei. Im Wagen wurde mir eine Leibesvisitation angedroht und ich musste weitersuchen. Den Perso habe ich dann gefunden. Der Beamte hat mich bei der 1. Ansprache nicht nach dem Perso gefragt.
Wir waren zum Raumschutz vor Ort , wegen einer MÖGLICHEN Veranstaltung von QUERDENKERKLIENTEL und CORONA-LEUGNERN…
Es war eine Ansammlung mit Kerzen, der Versammlungscharakter war gegeben. Polizeidurchsage: MNB tragen, und Menschen ansprechen.
K. hätte sich abgewandt
Ansprache MNB auf, sonst OWI !
Ansprache Wollen Personalien aufnehmen, K will Personalien nicht preisgeben, wendet sich erneut ab.
Beamte drohen Zwang an, aber K zeigt keine Reaktion. Beamte sagen, Zwang könnte nur unter Schmerzen angewandt werden. K hätte sich weggedreht, Dann hätten sie K angepackt, der hätte seinen Arm weggerissen.
Es gab eine Rangelei, Kollegen kamen hinzu, man hätte K. denn zu Boden gebracht, fixiert und zum Wagen verbracht.
R.: Was erinnern Sie WIRKLiCH davon?
Beamter (H.?) : Linker Arm nicht wirklich. Person stand da mit Kerze und ohne Maske. Wurde mehrfach aufgefordert.
R.: Hat er verweigert?
Beamter: Nein, er ist nicht auf mich eingegangen.
R.: Gab es eine Zwangsandrohung? Sind Sie sich da sicher? Das ist so vorgesehen, jaja, aber wird das immer gemacht?
B.: Ja, ich mache das immer. Ich habe das mehrfach angedroht, ich bin ganz sicher.
R.: Sie haben dem A. auch Schmerzen angedroht?
B.: Ja, das mache ich immer, wenn Ruhe da ist. In diesem Fall, ja!
R.: Das Wegreissen, wie sah das aus?
B… Er hat den Arm weggerissen.
R… Sie sagen, es gab eine Rangelei, geht das konkreter?
B.: Ich habe seinen Arm gehabt und wollte den auf den Rücken kriegen, und ihn dann zu Boden bringen.
R.: Aber was hatte der Angeklagte in der Rangelei getan?
B.: Er hat sich weiter losgerissen, wollte sich entziehen, weggehen.
R.: 2 mal losgerissen schrieben Sie?
B.: Ja, dann wird das so gewesen sein.
R… Sie haben ihn dann zum Fahrzeug getragen. Hat er sich noch gewehrt?
B.: Nein, er hat nur passiven Widerstand geleistet.
R.: Sie schrieben: ‚ERHEBLICHEN Widerstand’?!
B.: Er wollte sich nicht wegtragen lassen.
R.: Meine Frage, war der Widerstand eventuell nur verbal?
K. zeigt Skizze : Haben Sie hinter mir ‚Zufgriff’ gerufen?
B.: Nein, habe ich nicht.
K.: Warum haben Sie allein mit mir gesprochen – ist das so üblich?
B.: Üblicherweise ist ein 2. Kollege mit. Ja, der war dabei.
K.: Aha. Warum der Umweg über die Straße? Ich bin von vier Menschen von hinten zu Boden gebracht worden. Warum, (? waren [die da]?) wenn Sie schon vorher mit vier Polizisten [mit mir gerangelt haben]? Ich habe also über 25 Meter mit Ihnen gerangelt? Eine Rangelei mit vier Polizisten ist nicht möglich.
Richter.: Ich kann das nur bedingt nachvollziehen. Ich verstehe nicht, was die Skizze belegen soll.
K.: Gibt es Sanitäter bei der Hundertschaft? Meine Knie wurden nicht gespült.
B.: Ja, das ist eigentlich üblich.
K.:Ich hätte mir gewünscht, dass Sie ’Festnahme’ oder Ähnliches rufen. Gibt es da Abstufungen?
B.: Wenn das Signal ‚Zugriff’ vom Führer kommt, dann… - mehr will ich nicht preisgeben.
R.: Wir können spekulieren, ob es nicht mildere Mittel gibt, die angewendet werden könnten?!
Noch weitere Fragen?
K.: Die Kollegen waren zügig da, weil ‚Zugriff’ gerufen wurde.
B.: Macht Auslagen geltend.
B.: Hat nur eine ‚grobe’ Erinnerung . Einsatz, die Leute einzukesseln so dass sie den Platz nicht verlassen können. Ein Kollege spricht mit mir. Hr W. versuchte sich zu entfernen und ging in Richtung Straße. Es ging alles total schnell. Auf der anderen Straßenseite ein anderer Kollege kam nach, Hr W. lag am Boden und wurde abgeführt.
R.: Können Sie zum Gespräch zwischen B.1 und Hr W. etwas sagen?
B.: Habe ich nicht mitbekommen.
R.: Bevor der Angeklagte auf dem Boden lag, hatte B.1 etwas gesagt, dass so etwas erfolgen würde?
B.: Nicht wirklich, erinnere ich.
R.: Wie hat sich der Angeklagte verhalten? Aufgebracht? Dass er die Maßnahmen nicht verstehen würde? Haben Sie körperlich eingegriffen?
B.: Arm festgehalten, wollten ihn zu Boden bringen.
Wie er zu Boden gefallen ist, kann ich nicht mehr sagen – ob er zu Boden gebracht wurde – war alles so hektisch.
R.: Hat er sich gewehrt? Hat probiert den Arm zu lösen, aber nicht um sich geschlagen, wie man es wahrscheinlich nicht macht, wenn man festgehalten wird?
B.: Schien mir komisch, dass Kollege allein ist und mit dem Herrn W. schon Richtung Straße ging.
R.: Wie weit waren Sie entfernt? Eine Frage ist, ob Herr Th. Zwang angekündigt hat?
B.: Kann ich nicht sagen.
K.: Eine Einkesselung?
B.: Das habe ich nur benutzt, weil mir nichts anderes einfiel. Das war kein Kesel, nur um die Leute …
B.: Ich erinnere mich, dass ich im Gespräch war. Sah aus dem Augenwinkel da in Anführungstrall (???) Gerangel und bin dort hin.
R.: Die Zeugin sagt sogar: Andere Straßenseite.
K.: Ich habe sie nicht gesehen, sie kamen von hinten.
R.: Was soll die Zeugin sagen? (?)
R.: Sie sind unbestraft!..?
K.: Kann diskutiert werden, das Verfahren gegen Spende beizulegen?
R.: Was Sie vorschlagen, ist Einstellung gegen Auflage wegen prozessökonomischer Gründe, das hätten Sie zu Beginn machen müssen.
Staatsanwalt rät, den Einspruch zurück zu nehmen.
R.: Das ist was anderes.
Ratlosigkeit
R.: Ich habe wenig Neigung alles nochmal durchzuexerzieren, weil er einer Auflage nicht nachgekommen ist… ☺
Käme das für Sie in Betracht?
Staatstanw.: Nein.
R.: 30 Tagessätze á 30,- € Höhe der Tagessätze ist ok so – aber 30?
Die Staatsanwaltschaft will eine deutlich höhere Strafe? Was stellen Sie sich vor?
St.: Nee, ok, dann erkläre ich mich bereit § 153a) anzuwenden.
R.: Das Gericht macht keinen Vorschlag in Höhe des Strafbefehls, dann blieben Sie unbestraft und hätten keinen Registereintrag!
K…: Ich schage die Hälfte vor, wenn Sie das nicht annehmen, akzeptiere ich eine Verurteilung.
Der Richter akzeptiert 600,- € , u und Staatsanwalt auch. ☺
Liste, Vereine, Kinderschutz
Name des Richters: Lxschxxdt?
Soweit ich inzwischen weiss, ist das mit der Liste unzulässig - es kann jeder eingetragene Verein gewählt werden!
27.10.2022
Ich fragte den Richter, ab wann ich die Auflage zahlen müssen. Ab Oktober. Ginge das nicht später? Ich sagte: Ich bin ohne Arbeitsvertrag bis Dezember und vielleicht ohne Gehalt, wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. und vielleicht noch ein Betretungesverbot bekäme und die Auflage ohne Gehalt nicht zahlen könne.
Dem Richter war das nicht bewusst! Der Richter antwortet, dann müsse ich mir das Geld irgendwo leihen. (Das wusste ich auch ohne ihn.)
Ich bin K., Krankenpfleger seit 30 Jahren am Klinikum Steglitz, unter anderem auf der infektiologischen Station. Ich habe dort Kompetenz und Erfahrung mit Masken. Vorher war ich Soldat. Ich habe auf das Grundgesetz ein feierliches Gelöbnis abgelegt. Auf der Infektiologie kennen wir Infektionswege, Infektionsorte, und Infektionsarten (Zum Beispiel Tuberkulose geschlossen oder offen.) Bei Infektionen werden die Kranken als Quelle (Englisch source) “verpackt”. Mit Kittel, Handschuh und Maske. Aber so wenig wie möglich, da sie krank sind.
Bei den Demonstrationen der Krankenhausbewegung um mehr Personal von September bis Oktober 2021, an denen ich teilgenommen hatte, war das Maskentragen im Freien von der Polizei nie verlangt oder gar durchgesetzt worden. Zeuge von polizeilichen Maßnahmen war ich dort auch nicht gewesen. Die Maske wurde niemandem aufgezwungen.
a. Am besagten 20. Dezember kam ich das erste Mal nach Zehlendorf und bemerkte sehr viel Polizei schon vor dem Rathaus. Ich wollte mich mit Kollegen vernetzen, es war der 20. Dezember 2021, 10 Tage nach der Gesetzgebung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, zum 15. März 2022, die immer noch gilt.
Ich stieg vor der Kirche, Kirchstraße, ab vom Fahrrad. Ich hatte eine Weste an zur Fahrradsicherheit und beschriftet vom Streik mit CBF und FREHA, was Fachkollegen etwas sagt und mich kenntlich machen sollte, um für die Kollegen vor Ort leichter zu finden zu sein.
Sehr schnell wurde ich von der Polizei gefragt, was ich hier mache, ob ich der Anmelder sei. Ich verneinte und zog die Weste aus und trank alleine Tee. Dann ging ich auf die andere Seite und verfolgte die anstrengenden Unterhaltungen von Polizei mit Gruppen von Personen. Es gab
keine einheitliche Gruppe. Ich hörte Bemerkungen: “Wir sehen das ja auch so. Wir verstehen euch.” von der Polizei, die durchschnittlich sehr jung war, und fühlte mich etwas in falscher Sicherheit.
Daraufhin ging ich weiter und traf alleinstehend einen Pfleger, der seinen Beruf verloren hatte. Der schilderte mir seine Situation und ich trug mein Anliegen vor, sich zu vernetzen. Er war aber so aufgebracht, dass er mein Anliegen gar nicht registrierte. Er sagte :„ Willst du eine Kerze?" ich bejahte und er holte eine aus seinem Rucksack. In diesem Moment trat der Polizist Herr Th. dazu. Wir besprachen etwas, was es war, weiß ich nicht mehr genau. Dann sagte Herr Th. :„ Ich komme gleich wieder.", und ließ uns stehen. Ich beendete die Unterhaltung mit dem Pfleger vorsorglich und schlenderte davon.
Nach einer Weile ging Herr Th. zielstrebig auf mich zu, der ich alleine stand. Ich hatte eine rote Jacke und große Mütze gut kenntlich an. Dann folgte die Diskussion, die auch Herr Th. beschrieben haben will. Einig sind wir, dass wir uns dreimal unterhielten und er zugriff, nicht zupackte.
Herr Th. wollte mich von der Maske im Freien überzeugen. Ich fragte ihn, ob er seine abnehmen wolle (ich hielt ihn nicht für krank. Ich war gesund. Im Freien erfolgt eine Reduktion von Infektion um 666 , ich kann diese Zahl begründen.)
In weiteren Verlauf kam es dazu, dass ich sagte, ich müsse suchen. Ich weiß nicht mehr, ob Maske oder den Personalausweis und bot ihm die Kerze zu halten hin, er nahm sie nicht. Ich klopfte meine Taschen ab. Ich fragte ihn nach dem Warum. Vermutlich erklärte er mir, die Versammlung sei der Grund. Ich fragte, ob ich deshalb als Bürger nicht frei ohne Maske auf dem Bürgersteig stehen dürfe. Ich bekam keine Antwort. Wir standen einander gegenüber. Ich überlegte, ob ich den Platz räumen sollte, entschied mich wegen der wenig zielführenden Diskussion dafür.
In diesem Moment griff mich Herr Th. zaghaft. Ich fühlte mich angefasst. Ich hob den Arm, wendete mich wegdrehend nach rechts und ging entgegengesetzt weg. Nach fünf oder sechs Schritten betrat ich die Martin Buber Straße und hörte hinter mir “Zugriff!” (von Herrn Th.), ich ging weiter, zwei Schritte später wurde ich von hinten auf beide Knie gleichzeitig zu Boden gebracht. Ich war im geraden freien Lauf, deshalb sind die Knie symmetrisch aufgeschlagen. Als ich hochgezogen war, schrie ich “Hilfe, Hilfe!”
Zuhause spülte und behandelte ich die Knie, besonders das rechte. Ich war zwei Tage posttraumatisch und wartete, ob ich Tetanus bekäme.
Da meine Unterhaltung mit Herrn Th. meinerseits herausfordernd war, überlegte ich mir, wie ich das besser machen könnte, da es darum geht, Missverständnisse zu vermeiden und in Situationen wie diesen friedlich zu kommunizieren.
Skizze zur Versammlung:
Es waren maximal 25-30 Leute in vereinzelten Gruppen. Ich stand mit dem Pfleger und Herrn Th. je vereinzelt auf dem Platz. Kerzen waren nur teilweise vorhanden. Es gab keine Schilder, keine Ansprachen. Es war viel Polizei in Zehlendorf, fast gleichviel wie Leute.
Es war mir keine polizeiliche Anordnung erkennbar. Ich werde Missverständnisse mit der Polizei vermeiden und zukünftig für gute Abläufe zusammenarbeiten, und nicht mehr argumentieren und meine Absicht klarer kundtun. Ich würde eher eine Versammlung für eine kleine Gruppe anmelden.
Zum Widerstand bei 3.b:
Ich habe mich nicht zum Beamten gerichtet, ich habe nicht die Arme verschränkt, ich habe mich lediglich aus lockerem Festhaltegriff gelöst. Ich habe mich nicht massiv gewehrt. Ich übe prinzipiell keine Gewalt aus. Auch in meiner beruflichen Erfahrung ist Gewaltlosigkeit eine wichtige Grundlage und Voraussetzung für den Umgang mit verschiedensten Patienten.
Zu meiner Kompetenz:
Sehr gewissenhaft bin ich bei der sogenannten Umkehrisolierung, bei immunsupprimierten Patienten mit wenig weißen Blutkörperchen. Die Krankenhaushygiene beherrsche ich professionell.
Wir hatten unter Maske im Krankenhaus dennoch zwei Norovirusausbrüche und einen VRE-, Vancomycinresistenter Erreger, -ausbruch.
Ich habe in der Schweinegrippe H1N1 gearbeitet und weiß, was zu tun ist. Ich habe Masernausbrüche begleitet und den schlimmen EHEC-Ausbruch, den die Patienten wie eine Gottesstrafe empfanden. Einige Coronapatienten haben mir ihren schweren Verlauf geschildert. Zu den Themen bin ich mit den Kollegen durchaus kontrovers durchgängig in Diskussion. Insbesondere die therapeutische Vorbeugung ließ stark zu wünschen übrig und wurde nicht kommuniziert. Ein alte Dame wurde in der Notaufnahme mit Spray nach Hause geschickt, was einen Kollateralschaden unter mehreren darstellt, die ich erlebte.
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An der frischen Luft verringert sich die Virenkonzentration schnell, Eine irische Studie sieht eine Reduktion von 1:1000 von Infektionen zu Zeiten der Ausgangssperre.
Der wisschenschafltiche Springerverlag gibt in einer Studie eine 20fache Verringerung an (5%)
Insbesondere wird in den meist nur literarischen Studien die mangelhafte Unterscheidung der Wirkung der Masken bei
Die WHO rät 2019 noch selbst von Masken ab,
Ich wollte herausbekommen ob FFP2 im Gegensatz zur Opmaske mehr filtert. Die beiden DINnormen ( EN 14683:2019+ AC:2019 (Op)und EN 149:2001 +A1:2009 (FFP2, auch N95)) der EU auf die bezüglich der Masken verwiesen wird, sind nicht einsehbar, die EUseite verlinkt auf einen Verlag wo sie für je 80 und 110 Euro zu erwerben sind. Somit kann ich mich zur Wirksamkeit nicht informieren und überzeugen, ob es rechtens ist.
Einspruch einlegen und Akteneinsicht nach Strafprozessordnung Paragraf § 147 (4) fordern. Quittung sonst es bei der Rechtspflegerin zu Protokoll geben.
Ordentlich anziehen (Achtung des Gerichts). Die belastenden Zeugen sind auch ordentlich angezogen. Achtung vor sich selbst, als guter Mensch und toller Anwalt in eigener Sache.
Rede ausformulieren (Stichpunkte alternativ machen, da es verboten wird.)
Zum Sachverhalt recherchieren, hier Maskenpflicht. Gutachter in eigener Sache sein.
Eigenes Einkommen tief schätzen, das vom Partner, Kinder zählen. (Höhe der Strafe. reduzieren).
Akte einsehen
Mit Rechtsanwältin absprechen, Taktik, Fachjargon, einzelne Wörter, was man nicht gemacht hat.
Es wird nicht wieder passieren, das begründen. Reue Einsichten (heucheln)
Bei allen Terminen erscheinen. Fristen einhalten!
Prozessbeobachterin mitnehmen.
Spendenaufrufe für zu Unrecht Angeklagte machen oder unterstützen.
Anfang: Ich mache Einspruch geltend, beantrage Einstellung gegen Auflage.
Der Richter wollte Oktober bis März die Auflage bezahlt haben, wenn sie bis dahin nicht gezahlt wäre, verfällt alles bisher gezahlte.
At best a small effect in transmission
von der WHO 2019 selbst!
Schlecht zu zitieren.
Masking lack of evidence with politics. Tom Jefferson, Carl Henegha
Maske: Schutz oder Selbstgefährdung?
Die fraglichen 1:1000, die ich nur in Boulevardblättern bestätigt fand. Etwas aus Canterbury gab keine Zahl. Eine Reduktion um den Faktor zwanzig steht drin. (Und die 1000 sollen ein Mißinterpretation sein.)
Rechtsantragsstelle gibt es an jedem Gericht, dort wird von Rechtspflegern aufgeschrieben, was man will und man bekommt eine Quittung. Jedem mit Sprachschwierigkeiten empfehlen!
Es gibt in Deutschland keine Aufzeichung eines Prozesses mittels Video- oder Tonaufnahme.
Die Protokollantin ist unabhängig im Gericht, sie könnte eine Zeugenaussage ohne Inhalt protokollieren.
Zeuge sagt aus: " ".
Die Staatsanwaltschaft ist nicht unabhängig sondern weisungsgebunden.
Die Schöffen könnten helfen, sie sind dem Richter gleichgestellt.
Ich bekam eine Überweisung in die Hand gedrückt, sonst nichts, auch später nicht.
Ich habe die Auflage am 30. September 2022 überwiesen, am 6. Oktober bekam das Gericht Bescheid. Am 22.2.2023 habe ich immer noch keine Bestätigung, kein Schriftstück über die Einstellung.
Anfang April in der Geschäftsstelle angerufen: Am 31.3. ging die Einstellung per Post raus. hier ist sie nicht, sie haben wohl die falsche Adresse.

Die Einstellung kam am 19.4.23 mit der richtigen Adresse, datiert zum 22.11.2022. Was soll ich dazu sagen? “Der Landeskasse werden die notwendigen Auslagen des Angeklagten nicht auferlegt.” (Der Polizist machte Auslagen geltend.) Aber die Prozeßkosten musste ich nicht tragen :-)