Prekariat oder Niedriglohn ist ein Teufelskreis.
Der Klassenkampf ist durch arbeitsrechtliche Urteile in Deutschland festgeschrieben.
Prekäre oder niedrig entlohnte Beschäftigung ohne Rechtsanspruch ohne ausreichendes Gehalt (Hausfrauisierung, Unsichtbarmachung von Subsistenzarbeit (Bestandsarbeit), natürlicher Erneuerung, wenn es keine Ressource ist) ist ein Teufelskreislauf aus mangelnder Anerkennung, aus zu erfüllenden Anforderungen, erzwungenem Wohlverhalten durch drohende Schlechterstellung, (Deutschkurs, Spritze ) aus unterschlagenem Gehalt und aus keiner gewerkschaftlichen oder betriebsrätlichen Vertretung. Für sie (Gorillas) ist das Streiken fast unmöglich.
Sie hatten keinen Betriebsrat. Es wurde vom Arbeitgeber verhindert.
Die Arbeitsbedingungen waren so schlecht und gefährlich, das Gehalt wurde nicht gezahlt, dass sie sich wehren wollten und schließlich wild streikten. “Wild” nennt das das Arbeitsgericht, es kann ganz ordentlich zugehen.
So ein “wilder” Streik kann rechtens gemacht werden, wenn Gewerkschaften ihn nachträglich ausrufen oder zu eigen machen, weder verdi noch die FAU haben das gemacht. Das lag daran, dass die Forderungen keine tarifvertraglich zu regelnden waren, sondern über Mitbestimmung und Dienstvereinbarungen hätten geregelt werden müssen. Nach den Entlassungen der wild Streikenden urteilete das Arbeitsgericht, dass Betriebsratswahlen abgehalten werden dürfen.
Die fristlosen Kündigungen hingegen waren rechtens. Die Arbeiter hatten in der Geschichte Kündigungsschutz erreicht, aber der reicht überhaupt nicht weit, so dass er eine Illusion ist.
Wieso ist das Deutschland so?
Weil ein Richter und seine Schule in Deutschland das Arbeitsrecht bis heute beherrscht und das war ein nationalsozialistischer Jurist.
Für den “legalen” Streik gelten in Deutschland seit den 1950ern (1952 und Gutachten 1954) mehrere Voraussetzungen. Weil es kein Arbeitsrechtsbuch gibt, gilt Richterrecht und das ist bedenklich. Und hier gilt noch gar nur ein (extrem unternehmerfreundliches ) Gutachten.
In Deutschland gilt für legale Streiks:
- Eine Gewerkschaft muss zum Streik aufrufen. (Verbot “wilder” Streiks.)
- er beinhaltet die Ausgstaltung konkreter Arbeitsbedingungen (tariflich regelbarer Ziele). Verbot politischer Streiks.
- er darf sich nicht ohne Tarfverhandlungen solidarisieren. (Faeser war über die Beteiligung der EWG entsetzt, es war aber legal, weil sie auch Tarifverhandlngen haben. Andereseits befeuert das die Konkurrenz von EWG und GdL)
- muss die Friedenspflicht beachten. (CFM, die Betriebe der Charite konnten nicht mitstreiken deshalb.)
Zuerst wurde die IG Metall 1956/7 schadensersatzpflichtig gemacht, weil sie im Streik der Metallarbeiter die Friedenspflicht verletzte und das somit ein Eingriff in den Gewerbebetrieb war und der war schadensersatzpflichtig. (40 Mio. damals, weshalb alle hrute Angst haben. Bei Warnstreiks ist das besser. Sie seien ultima ratio Schlimmeres (große Streiks) zu verhindern. verdi hat 2023 nur mit Warnstreiks Druck aufgebaut. Und spart wohl für 2025. Etwas spät meines Erachtens.)
Dann wurde gegen ein Gesetz gestreikt, das das Betriebsverfassungsgesetz im Gegensatz zur Weimarer Republik, stark verschlechterte (die Betriebsratsarbeit) , der Streik war illegal, weil das Bundesgesetz nicht tariflich regelbar war, das schlechte Gesetz kam durch (und sorgt ständig für Streit.)
Nur in Deutschland wird mit einem Tarifvertrag auch die Friedenspflicht unterschrieben. In anderen Ländern geht es auch anders.
1963 streikten Schuharbeiter einer Schuhfsbrik gegen die Entlassung eines Betriebsleiters und wurden fristlos entlassen. “Das Mittel des Streiks ist eine scharfe Waffe.” So das Gericht, so bei den Gorillas.
Im einzelnen lieferte der nationslsozialistische Jurist Hans Carl Nipperdey in einem Gutachten 1954 die Vorlage.
Es gibt noch den Begriff der “Kampfkraftparität”, die streitenden Parteien müssen gleich stark sein. Dazu gibt es Urteile. Zum Beispiel, wenn die Gewerkschaft mit wenig Leuten sehr schädlich streikt, kann der Arbeitgeber ein Viertel der Arbeitnehmer aussperren
Aussperrung ist das Gegenstück der Arbeitgeber zum Streik. Es gibt die “Kampfausperrung” (um Löhne zu senken), die lösende (der Betrieb wird geschlossen) und ein drittes die Defensivaussperrung als Reaktion, und dass es der Gewerkschaft teurer wird, Streikgeld zu zahlen.
Das Arbeitskampfrisko liegt meist beim Unternehmer. Andere Angestellte die während des Streiks nicht arbeiten können, bekommen trotzdem Gehalt
Für den Schadensersatz griff Nipperdey auf ein altes Recht des BGB § 823 um 1900 zurück, das für unlauteren Wettbewerb angewandt wurde, bevor es dazu Spezialgesetze gab. (Die es doch wohl jetzt überflüssig machen sollten. Gewerkschaft als unlauterer Wettbewerber?)
Was machte Nipperdey noch:
Das Gesetz zur Regelung der nationalen Arbeit schuf eine Arbeitsfront ( Bündnis für Arbeit , erinnert an konzertierte Aktion unter Schröder in den 1990ern) Mit dem Unternehmer als Führer und seiner Gefolgschaft. Nach 1945 abgeschafft.
Ein nationalsozialistisches BGB (waren sie doch antibürgerlich?) Es funktionierte so wenig wie deutsche Physik.
Er war in den 1950ern Gewertkschaftsjurist! Kannte sie.
Er war sehr begabt.
Er half Hjalmar Schacht zur Bankgründung, indem er ihm das allgemeine Persönlichkeitsrecht zur Seite stellte. (Das ist nützlich für alle, Vorsicht bei Politikerbeleidigungen.)
Seine Schule wirkt bis heute.
1873 gab es den ersten Tarifvertrag für Buchdrucker. Seitdem tut sich die Bourgeoisie mit Kollektivvertägen schwer. Er sei eine Einschränkung der (bürgerlichen) individuellen Freiheit, erst praktisch, dann juristisch bis heute.
Ein Lösung gab es 1918 dort wurde er im Tarifvertragsgesetz geregelt, und wurde zu eine Norm erhoben (was juristisch ihn zum Gesetz erklärt.)
Das Tarifeinheitsgesetz gab es mal kurz nicht, zirka 2002 -2015. Jetzt gilt es und privilegiert große Gewerkschaften. Kleine stehen in Konkzrrenz. Rechtlich ist das bedenklich.
Der 8./9. Mai war dann konsequenterweise kein Tag der Befreiung der Arbeiter. Im Westen gab es die kapitalistischen Nazis, die von kapitalistischem Amerikanern abgelöst wurden und bestimmt nicht, um Arbeiter zu befreien.
Im Osten gab es das Label "demokratisch* und den FDGB und alles aus einer Hand dem Arbeiterstaat. Nach der Wende machten sich die Gewrrkschaften unbeliebt und predigten gleichen Lohn für gleiche Arbeit, was aber nicht kam, sondern Rückschritte, Abwicklung, Betriebsschliessungen (es gab viele wilde Streiks), und eine Aussetzung von Sozialplänen und das Verschenken und Kaputtmachen auch funktionierender Betriebe. Soweit so kolonial.
Es gab in der Adenauer Ära mit Kollaboration mit Altnazis auch keine Vergangenheitsbewältigung
Oder andersherum, was haben die Gewerkschafter gleichgeschaltet unter den Nazis gemacht? Gibt es dazu Literatur? Haben sie gewerkschaflich auch dort erfolgreich gearbeitet, nicht alles widerstandslos hingenommen, wie einige Gesetze der Zeit nahelegen und das Funktionieren einer (wie stets kriegsgewinnlerischen) Industrie verlangt (Die Stellung der Zwangsarbeiter). Und wusste Nipperdey wie machtvoll sie werden könnten?
Wofür streiken wir ganz unklassisch heute?
Zur Diskussion gestellt oder meines Erachtens
Von Herrn Geffner, der seit 68er APOzeiten gegen Nazijustiz im Arbeitsrecht kämpft, Kommt:.
Er sagt in Urteilen der Arbeitsgerichte sei der Klassenkampf festgeschrieben. (Was stimmt.) Das interpretierte Verhältnis von Besitzer zu Arbeiter ist so geregelt. Allerdings sieht er die Herrschschaft der Streikenden als Arbeiterstaat und wollte ihn totalitär einsetzen (Impfpflicht, massive Maßnahmenkontrolle zur Viruseindämmung) womit er sich von seinem Gegner nicht unterscheidet. Vielmehr gibt es vertikale Klassen, Ost-West seit den 50ern am Konsumvethalten abzulesen oder meist ideologisch trennend oder mit Privilegien oder schlicht Selbstverständlichkeiten (arbeitend- arbeitslos, erfolgreich-erfolglos, woke - “rechts” usf.)
Streiken ist ein Individualrecht.
Für ein umfassendes Streikrecht!
Abschliessend sage ich mir, ich kann Arbeit auch jenseits eines Streiks gestalten.
A Love Supreme.
Eine ungewöhnliche Liebe.
Quellen.
Uwe Wesel, Fast alles, was Recht ist.
Duygu Kaya
Geffner, teils kämpferisch, weils unsäglich.
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