Für ein umfassendes Streikrecht

1. Mai - Streik - ein nationalsozialistischer Jurist - allgemeines Persönlichkeitsrecht -

Prekariat oder Niedriglohn ist ein Teufelskreis.

Der Klassenkampf ist durch arbeitsrechtliche Urteile in Deutschland festgeschrieben.
Prekäre oder niedrig entlohnte Beschäftigung ohne Rechtsanspruch, ohne ausreichendes Gehalt ist ein Teufelskreislauf aus mangelnder Anerkennung, aus zu erfüllenden Anforderungen (Deutschkurs, Spritze), erzwungenem Wohlverhalten durch drohende Schlechterstellung, aus unterschlagenem Gehalt und aus keiner gewerkschaftlichen oder betriebsrätlichen Vertretung. (Dazu kommt “Hausfrauisierung”, Unsichtbarmachung von Subsistenzarbeit (Bestandsarbeit) und Erneuerung, wenn es keine ausbeutbare Ressource ist. Teilzeit und Frauenanteil und Flexibilität sind weitere Themen.)
Für sie (Gorillaz) ist das Streiken fast unmöglich.

Die Rider der Gorillaz hatten keinen Betriebsrat. Er wurde vom Arbeitgeber verhindert.
Die Arbeitsbedingungen waren so schlecht und gefährlich, das Gehalt wurde nicht gezahlt, dass sie sich wehren wollten und schließlich wild streikten. (2021) “Wild” nennt das das Arbeitsgericht, es kann ganz ordentlich zugehen.

So ein “wilder” Streik kann rechtens gemacht werden, wenn Gewerkschaften ihn nachträglich ausrufen oder zu eigen machen, weder verdi (Dienstleistungsgewerkschaft) noch die FAU (Freie Arbeiter Union) haben das gemacht. Das lag daran, dass die Forderungen keine tarifvertraglich zu regelnden waren, sondern über Mitbestimmung und Dienstvereinbarungen durch einen Betriebsrat hätten geregelt werden müssen. Nach den Entlassungen der wild Streikenden urteilte das Arbeitsgericht, dass Betriebsratswahlen abgehalten werden. (Ein Drittel aller Unternehmen, besonders Kleinbetriebe, haben keinen Betriebsrat.)

Die fristlosen Kündigungen hingegen waren rechtens. Die Arbeiter hatten in der Geschichte Kündigungsschutz erreicht, aber der reicht überhaupt nicht weit, so dass er eine Illusion ist. (Er ist schlechter als Mieterschutz.)

Wieso ist das in Deutschland so?
Weil ein Richter und seine Schule in Deutschland das Arbeitsrecht bis heute beherrscht und das war ein nationalsozialistischer Jurist, Hans Carl Nipperdey

Für den “legalen” Streik gelten in Deutschland seit den 1950ern (1952 und im Gutachten von 1954) mehrere Voraussetzungen. Weil es kein Arbeitsrechtsbuch gibt, gilt Richterrecht und das ist bedenklich. Und hier gilt gar nur ein (extrem unternehmerfreundliches ) Gutachten.

In Deutschland gilt für legale Streiks:

  • Eine Gewerkschaft muss zum Streik aufrufen. (Verbot “wilder” Streiks.)
  • er beinhaltet die Ausgstaltung konkreter Arbeitsbedingungen (tariflich regelbarer Ziele). Verbot politischer Streiks.
  • er darf sich nicht ohne Tarfverhandlungen solidarisieren. (Innenministerin Faeser war über die Beteiligung der EVG 2023 (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) beim verdistreik entsetzt, es war aber legal, weil sie auch Tarifverhandlngen hatten. Andereseits befeuert das die Konkurrenz von EVG und GdL (Gewerkschaft der Lokführer.)
  • muss die Friedenspflicht beachten. (die CFM, die Betriebe der Charite, konnten 2021 deshalb nicht mitstreiken .)

Zuerst wurde die IG Metall 1956/7 schadensersatzpflichtig gemacht, Nipperdey war Richter, weil sie im Streik der Metallarbeiter die Friedenspflicht verletzte und das somit ein Eingriff in den Gewerbebetrieb war und der war schadensersatzpflichtig. (40 Mio. Mark damals, weshalb alle heute Angst haben. Bei Warnstreiks ist das besser. Sie seien ultima ratio Schlimmeres (große Streiks) zu verhindern. verdi hat 2023 nur mit Warnstreiks Druck aufgebaut. Und spart wohl für 2025. Etwas spät meines Erachtens.) Der eigentliche Streik um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall war erfolgreich.

Zeitungsdrucker streikten 1952 gegen ein Gesetzesentwurf, der das Betriebsverfassungsgesetz im Gegensatz zur Weimarer Republik, stark verschlechterte (die Betriebsratsarbeit) , der Streik war illegal, ein “politischer Streik”, weil das Bundesgesetz nicht tariflich regelbar war, das schlechte Gesetz kam durch (und sorgt nun ständig für Streit unter Belegschaften und Gewerkschaftern.)

Nur in Deutschland wird mit einem Tarifvertrag zusammen auch die Friedenspflicht unterschrieben. In anderen Ländern geht es anders.

1963 streikten Schuharbeiter einer Schuhfabrik ohne Gewerkschaftsaufruf gegen die Entlassung eines Betriebsleiters (Misstände) und wurden fristlos entlassen, die Gewerkschaft musste sich rechtlich distanzieren, und das sorgt für Zwietracht. “Das Mittel des Streiks ist eine scharfe Waffe.” So das Gericht, so bei den Gorillaz.

Im einzelnen lieferte der nationalsozialistische Jurist Hans Carl Nipperdey in einem Gutachten 1954 die Vorlage.

Es gibt den Begriff der “Kampfkraftparität”, die streitenden Parteien müssen gleich stark sein. Dazu gibt es Urteile. Zum Beispiel, wenn die Gewerkschaft mit wenig Leuten sehr schädlich streikt, kann der Arbeitgeber ein Viertel der Arbeitnehmer aussperren
Aussperrung ist das Gegenstück der Arbeitgeber zum Streik. Es gibt die Defensivaussperrung als Reaktion, und dass es der Gewerkschaft teurer wird, Streikgeld zu zahlen. Es gibt die “Kampfausperrung” (um Löhne zu senken), und drittens die lösende (der Betrieb wird geschlossen.)
Das Arbeitskampfrisiko liegt meist beim Unternehmer. Andere Angestellte, die während des Streiks nicht arbeiten können, bekommen trotzdem Gehalt

Für den Schadensersatz griff Nipperdey auf ein altes Recht des BGB § 823 um 1900 zurück, das für unlauteren Wettbewerb angewandt wurde, bevor es dazu Spezialgesetze gab. (Die es jetzt überflüssig machen sollten. Gewerkschaft als unlauterer Wettbewerber?) Der zweite Kunstgriff ist die “soziale Adäquanz”, was dem nicht entspricht, ist illegal.

Was machte Nipperdey noch:

1873 gab es den ersten Tarifvertrag für Buchdrucker. Seitdem tut sich die Bourgeoisie mit Kollektivvertägen schwer. Er sei eine Einschränkung der (bürgerlichen) individuellen Freiheit (vor allem Vetragsfreiheit), erst praktisch, sie galten als unverbindlich, dann juristisch bis heute.
Eine “Lösung” gab es 1918, dort wurde es im Tarifvertragsgesetz geregelt, und er wurde zu einer Norm erhoben (was juristisch ihn zum Gesetz erklärt. Norm ist ein anderer Name für Gesetz.)

Das Tarifeinheitsgesetz gab es mal kurzzeitig nicht, zirka 2011 -2015 (diese Tarifpluralität wurde beendet von CDU/SPD!, wie damals von Nipperdey gefordert). Jetzt gilt es und privilegiert große Gewerkschaften. Kleine stehen in Konkurrenz. Rechtlich ist das bedenklich, die Gewerkschaft der Lokführer wehrte sich erfolglos, schloß aber Tarifverträge ab. Im ötv Grundseminar (Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Vorgänger von ver.di (Gewerkschaft für vereinte Dienstleistungen.) lernte ich, dass Einheitsgewerkschaften schlecht seien. Jetzt sind sie fusionierte Riesen. Massengewerkschaften sind sehr träge und brauchen zwei Jahre zum Aktionsaufbau. Dagen steht die direkt Aktion ohne Bündnisarbeit der FAU. Man muss selbst tätig werden.

Der 8./9. Mai war dann konsequenterweise kein Tag der Befreiung der Arbeiter. Im Westen gab es die kapitalistischen Nazis, die von kapitalistischem Amerikanern abgelöst wurden und bestimmt nicht, um Arbeiter zu befreien.
Im Osten gab es das Label “demokratisch” und den FDGB (Freier deutscher Gewerkschaftsbund) und alles aus einer Hand, dem Arbeiterstaat. Nach der Wende machten sich die Gewerkschaften unbeliebt und predigten gleichen Lohn für gleiche Arbeit, was aber nicht kam, sondern Rückschritte, Abwicklung, Betriebsschliessungen (es gab viele wilde Streiks), und eine lange Aussetzung von Sozialplänen im Osten und das Verschenken und Kaputtmachen auch funktionierender Betriebe. Soweit so kolonial.
Es gab in der Adenauer Ära mit Kollaboration mit Altnazis auch keine Vergangenheitsbewältigung

Oder andersherum, was haben die Gewerkschafter gleichgeschaltet unter den Nazis gemacht? Gibt es dazu Literatur? Haben sie gewerkschaflich auch dort erfolgreich gearbeitet, nicht alles widerstandslos hingenommen, wie einige Gesetze der Zeit nahelegen und das Funktionieren einer (wie stets kriegsgewinnlerischen) Industrie verlangt, abgefordert und ermöglicht. Den Kollektivvertag gab es unter den Nazis nicht, also bleibt nur der Widerstand einzelner, oder gar stillschweigende vielleicht wirkungsvolle Gewerkschaftsroutine. (Nicht alle Unternehmen unterstanden der NSDAP, viele wichtige und große standen “nur” im Vertragsverhältnis zu den Nazis). (Die Stellung der Zwangsarbeiter: sie stehen unter Sonderrecht und einem Beschäftigungsverhältnis und nicht Arbeitsverhältnis und sind keine “Gefolgschaft” (das hat N. mit Alfred Hueck zusammen so geklärt). Wie gingen Gewerkschafter damals damit um? Der ganze Ruhrpott hat polnische Namen, Litbarski etc.). Und wusste Nipperdey wie machtvoll Gewerkschaften werden könnten?

Wofür streiken wir ganz unklassisch heute?

Zur Diskussion gestellt oder meines Erachtens

  1. um vormalig sozialstaatliche Errungenschaften tariflich wiederzubekomnen. Anhebung der unteren Lohngruppen, Mindestlohn, Rückführung nach Ausgründung.

  2. In einem vertikalen Klassenkampf. Um politische Forderungen durchzusetzen. Es geht, der Personalbemessungskampf in Berlin war groß und parteilich unpolitisch, und sogar verdi juristisch möglich.

  3. Vom Rechtsanwalt Herrn Rolf Geffken, der seit 68er APOzeiten gegen Nazijustiz im Arbeitsrecht kämpft, kommt: in Urteilen der Arbeitsgerichte sei der Klassenkampf festgeschrieben. (Das Betriebsrisiko wird in Sphären der Arbeitgeber und Sphären der Arbeitnehmer getrennt.) Das interpretierte Verhältnis von Unternehmensbesitzer zu Arbeiter ist so geregelt. Allerdings sieht er vielleicht die Herrschschaft der Streikenden als Arbeiterstaat und wollte ihn autoritär (gar totalitär) einsetzen (mit Impfpflicht, mit massiver Maßnahmenkontrolle zur Viruseindämmung), womit er sich von seinem Gegner nicht unterscheidet. (Ist das vielleicht sogar der gleiche Kreis totalitären Schweigens, denn Öffentlichkeit hilft.) Vielmehr sehe ich vertikale Klassen, am Konsumverhalten abzulesende, oder ideologisch trennend oder mit Privilegien oder schlicht Selbstverständlichkeiten (Ost-West, arbeitend- arbeitslos, erfolgreich-erfolglos, woke - “rechts”, leistungsorientiert - faul usf.)

  4. Gestaltung der eigenen Arbeit. Wir haben einen Beschäftigungsanspruch , weil Unternehmer (im Umkehrschluss auch Arbeiter) nicht allein über Arbeit bestimmen sollen (eine nicht sinnlose Auffassung der Nazis zu “Arbeit als Dienst an Volk und Staat”, oder Arbeit im Zusammenhang mit dem großen Ganzen, um es neutral zu sagen), und einen Gestaltungswillen wie unsere Arbeit gut auszusehen habe. Arbeit ist nicht wie Marx (oder der Vertragstheoretiker) sagt eine Ware im Austausch über einen Vetrag (Vertragsfreiheit), sondern das Arbeitsverhältnis ist ein Eingliederungsverhältnis im Betrieb, zu dessen Gestaltung wir uns selbst ermächtigen, weil wir nur vom Lohn abhängen, aber auch nicht mehr. Das ist ebenso Thema für Patriarchen, “wohlwollende” Unternehmer und identitäre Volksgemeinschaftler, die es übernehmen wollen.

  5. Um Pluralität. Um echte.

Die deutschen Misstände liegen in der EU schon lange zur Klärung vor. (Manches funktioniert dort.)

Streiken ist ein Individualrecht.

Für ein umfassendes Streikrecht!

Abschliessend kann jeder Arbeit auch jenseits eines Streiks gestalten.

Quellen:

Duygu Kaya Rede vorm Arbeitsgericht

Uwe Wesel: Fast alles, was Recht ist. (sehr verständlich geschrieben und “links”.) Eichborn 1992

Paternalistisches Arbeitsrecht des N.

Rechtsanwalt Rolf Geffken, (aus dem Feature) teils kämpferisch, teils unsäglich im Video