Die Veränderung der Arbeit um Missstände abzustellen kann durch einen Streik und eine kollektive Regelung, den Tarifvertrag, für den einzelnen Arbeitsvertrag Beschäftigten erzwungen werden und muss es sogar. Das widerspricht dem individuellen Vertragsrecht des bürgerlichen BGB, und Juristen sorgen dafür, dass die gewerkschaftlich Organisierten soweit zufriedengestellt werden und nicht die Systemfrage stellen und die Ursache mit dem Streik gleich mitbeseitigen. Die Beschäftigten sind meist vernünftig und massvoll und unterliegen den Wachsstumsansprüchen der Unternehmer, Gewerbetreibenden und Arbeitgeber.
Die Gorillaz sind eine Vermittlung von Ausliefertransporten aus Warenlagern, die Fahrer dafür über eine online Plattforn dienstplanerisch , wie eine Zeit- und Leasingfirma für Arbeitnehmer vermitteln, nur unverbindlicher und für den Beschäftigten unzuverläßiger, um die vorausichtliche Höhe seines Verdienstes abzusehen. Sie stellen nicht dauerhaft, sondern ein halbes bis ein Jahr an. Sie sind beispielaft für viele ähnliche Start-ups. Die Fahrer befinden sich viel in Probezeit, werden nach Auftragseingang oder ohne eben nicht gebucht. Die meisten Unternehmensrisiken werden auf die Angestellten verlagert. Die Abwicklung über eine Handyapp begünstigt die Vereinzelung und Überwachung der Fahrer.
Für die Fahrradfahrer des Lieferanten Gorillaz ist das Streiken fast unmöglich. Es ist in vielen anderen Berufen im Niedriglohnbereich ähnlich. Schlechte Arbeitsverträge und kleinteilige Unternehmensverhältnisse, Ausgründungen, Scheinselbstständigkeit und so weiter ermöglichen das.
Tägliche Planung sowie familiäre Zukunftsplanung oder eine familiengerechte Finanzierung sind mit diesen Arbeitsverträgen im Niedriglohn nicht möglich, deren Aufgabe darin besteht Massen unverbindlich zur arbeiterischen Verfügung zu stellen.
Unsichere oder niedrig entlohnte Beschäftigung ohne Rechtsanspruch, ohne ausreichendes Gehalt ist ein Teufelskreislauf aus kurzen jederzeit kündbaren Beschäftigungsverhältnissen, mangelnder Anerkennung, aus zu erfüllenden Anforderungen (Deutschkurs, Spritze), erzwungenem Wohlverhalten durch drohende Schlechterstellung, aus unterschlagenem Gehalt und aus keiner gewerkschaftlichen oder betriebsrätlichen Vertretung.
(Dazu kommt “Hausfrauisierung”, Unsichtbarmachung zur Ausbeutung von Frauenarbeit, die dann kaum zum Erhalt der Familie (Subsistenzarbeit) (Bestandsarbeit) taugtl. Teilzeit und beliebige Verfügbarkeit (umgekehrt gesellschaflich als anzustrebende “Flexibilität” gedeutet) sind weitere Themen für Misstände.)
Die Fahrer (“Rider”) der Gorillaz hatten keinen Betriebsrat. Er wurde vom Arbeitgeber verhindert.
Die Arbeitsbedingungen waren so schlecht und gefährlich, das Gehalt wurde nicht gezahlt, dass sie sich wehren wollten und schließlich wild streikten. (2021) “Wild” nennt das das Arbeitsgericht, es kann ganz ordentlich zugehen.
Ein “wilder” Streik kann rechtens gemacht werden, wenn Gewerkschaften ihn nachträglich ausrufen oder zu eigen machen, weder verdi (Dienstleistungsgewerkschaft) noch die FAU (Freie Arbeiter Union) haben das gemacht. Das lag daran, dass die Forderungen keine tarifvertraglich zu regelnden waren, sondern über Mitbestimmung und Dienstvereinbarungen durch einen Betriebsrat hätten geregelt werden müssen. Nach den Entlassungen der wild Streikenden urteilte das Arbeitsgericht, dass Betriebsratswahlen abgehalten werden. (Ein Drittel aller Unternehmen, besonders Kleinbetriebe, haben keinen Betriebsrat.)
Die fristlosen Kündigungen hingegen waren rechtens.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gilt Vertragsfreihet, insofern kann ein Arbeitsvertrag, der geschlossen wird auch genauso einfach aufgelöst werden, obwohl es den Arbeitnehmer existenziell trifft. Nach sechs Monaten greifen einige wenige Kriterien des Kündigungsschutzes, der Betriebsrat hat nur Mitsprache keine echte Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsg
esetzes §102, das einige wenige Kriteren angibt und zur sozialeren Auswahl der zu Kündigenden.
Der Arbeitgeber muss Rechtfertigungsgründe angeben, die die Kündigung “sozial rechtfertigen”. In einer “besonderen Härte” stellt das Kündigungschutzgesetz 1951 etwas besser als früher, allerdings schützt das wenig vor “betrieblichen Erfordernissen” der Umstrukurierung oder man findet etwas an der “dienlichen Zusammenarbeit” auszusetzen.
Auch im Urlaub greift die Frist zur Klage von nur drei Wochen, die man aber in so einem Fall vom Gericht verlängert beantragen kann und meist bekommt. Vorm Arbeitsgericht geht es oft um die Höhe der Abfindung, seltener um eine Weiterbeschäftigung (im eher zerütteten Arbeitsverhältnis)
Wieso ist das in Deutschland so?
Weil ein Richter und seine Schule in Deutschland das Arbeitsrecht bis heute beherrscht und das war ein nationalsozialistischer Jurist, Hans Carl Nipperdey
Für den “legalen” Streik gelten in Deutschland seit den 1950ern (1952 und im Gutachten von 1954) mehrere Voraussetzungen. Weil es kein Arbeitsrechtsbuch gibt, gilt Richterrecht und das ist bedenklich. Und hier gilt gar nur ein (extrem unternehmerfreundliches ) Gutachten.
In Deutschland gilt für legale Streiks:
- Eine Gewerkschaft muss zum Streik aufrufen. (Verbot “wilder” Streiks.)
- er beinhaltet die Ausgstaltung konkreter Arbeitsbedingungen (tariflich regelbarer Ziele). (Verbot politischer Streiks.)
- er darf sich nicht ohne Tarfverhandlungen solidarisieren. (Beispiel: Innenministerin Faeser war über die Beteiligung der EVG 2023 (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) beim verdistreik entsetzt, es war aber legal, weil sie auch Tarifverhandlngen hatten. Andereseits befeuert das die Konkurrenz von EVG und GdL (Gewerkschaft der Lokführer.)
- Er muss die Friedenspflicht beachten. (Beispiel: die Charité Facility Mamagement, die Wirtschaftsbetriebe der Charite, konnten 2021 deshalb nicht mitstreiken .)
Zuerst wurde die IG Metall 1956/7 schadensersatzpflichtig gemacht, Nipperdey war der Richter, weil sie im Streik der Metallarbeiter die Friedenspflicht verletzte und das somit ein Eingriff in den Gewerbebetrieb war und der war schadensersatzpflichtig. (40 Mio. Mark damals, weshalb alle heute Angst haben. Bei Warnstreiks ist das besser. Sie seien ultima ratio Schlimmeres (große Streiks) zu verhindern. Beispiel: verdi hat 2023 nur mit Warnstreiks Druck aufgebaut. Sie machen der Gewerkschaft weniger Probleme, sind aber für die Streikenden anstrengender. Und spart wohl für 2025. Etwas spät meines Erachtens.) Der eigentliche Streik 56/57 um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall war erfolgreich.
1952 streikten Zeitungsdrucker einen Gesetzesentwurf, der das Betriebsverfassungsgesetz im Gegensatz zur Weimarer Republik, stark verschlechterte (die Betriebsratsarbeit) , der Streik war illegal, ein “politischer Streik”, weil das Bundesgesetz nicht tariflich regelbar war, das schlechte Gesetz kam durch (und sorgt nun bis heute ständig für Streit unter Belegschaften und Gewerkschaftern.)
1963 streikten Schuharbeiter einer Schuhfabrik ohne Gewerkschaftsaufruf gegen die Entlassung eines Betriebsleiters (Misstände) und wurden fristlos entlassen, die Gewerkschaft musste sich rechtlich distanzieren, und das sorgt für Zwietracht. “Das Mittel des Streiks ist eine scharfe Waffe.” So das Gericht, so bei den Gorillaz.
Im einzelnen lieferte der nationalsozialistische Jurist Nipperdey in einem Gutachten 1954 die Vorlage.
“Die Verletzung der Friedenspflicht ist der zum (Schadens-)Ersatze bestimmende Umstand” im zu früh ausgerufenen Streik.
Bis 1906 war der Streik erlaubt und nur verboten, wenn er “sittenwidrig” auf die Vernichtung des Unternehmens gerichtet war. (Davon ist im Streik nie die Rede.)
Die Gewerkschaften meinten 1952, es solle sein wie früher, sie irrten und scheiterten am Juristen Nipperdey.
Der Streik war grundsätzlich schadensersatzpflichtig im Urteil und folgenden Gutachten von Nipperdey. Der Streik steht somit im Verdacht der Rechtswidrigkeit und muss gerechtfertigt werden. Damit das ausgeglichen wird und damit überhaupt wieder gestreikt werden kann, werden Bedingungen formuliert, unter denen er rechtens ist, dazu wird die “soziale Adäquanz” (gesellschaftliche Angemessenheit) formuliert, die diese engen Bedingungen, also Rechtfertigungsgründe, angibt. Diese Rechtfertigungsgründe sind von einem einzigen nationalsozislistischen Juristen formuliert und Urteile werden seitdem danach gefällt. Nicht ein Richtersenat hat sich darauf geeinigt oder es hat sich von einzelnen Richtern in mehreren Urteilen herausgestellt. Es wird hier versucht ein Kollektivrecht wieder auf kleinste Einzelverhältnisse zu verengen oder ganz aubzusprechen. Das spiegelt die Gesellschaft wieder in der einzelner Besitz und Unternehmertum alles gelten, der kollektive Tarifvertrag für viele in der bürgerlichen Gesellschaft Schlechtergestellte oder Besitzlose wird als gleiches Recht abgesprochen. Als Abwehrrecht kommt er ebensowenig in Frage.
Die Friedenspflicht soll das Gegenstück des Arbeitgebers zur Erfüllung des Tarifvertrags sein, zur Bereiterklärung, die für die Laufteit zugesagten Bedingungen zu erfüllen.
Sie wird stillschweigend vereinbart und ist obligatorisch. Es ist nicht erlaubt, in den Tarifvertrag hineinzuschreiben, dass sie nicht gilt. Weil sie in Deutschland zum “Wesen des Tarifvertrags” gehört. In Frankreich muss die Friedenspflicht ausdrücklich vereinbart werden, in England gibt es Tarifverträge ohne Friedenspflicht.
Es gibt den Begriff der “Kampfkraftparität”, die streitenden Parteien müssen gleich stark sein. Dazu gibt es Urteile. Zum Beispiel, wenn die Gewerkschaft mit wenig Leuten sehr schädlich streikt, kann der Arbeitgeber ein Viertel der Arbeitnehmer aussperren
Aussperrung ist das Gegenstück der Arbeitgeber zum Streik. Es gibt die Defensivaussperrung als Reaktion, und dass es der Gewerkschaft teurer wird, Streikgeld zu zahlen. Es gibt die “Kampfausperrung” (um Löhne zu senken), und drittens die lösende (der Betrieb wird geschlossen.)
Das Arbeitskampfrisiko liegt meist beim Unternehmer. Andere Angestellte, die während des Streiks nicht arbeiten können, bekommen trotzdem Gehalt und Lohn.
Für den Schadensersatz griff Nipperdey 1954 auf ein altes Recht des BGB § 823 um 1900 zurück, das für unlauteren Wettbewerb angewandt wurde, bevor es dazu Spezialgesetze gab. (Die es jetzt überflüssig machen sollten. Gewerkschaft als unlauterer Wettbewerber?) Der zweite Kunstgriff ist die “soziale Adäquanz”, was dem nicht entspricht, ist illegal.
Wer war und was machte Nipperdey noch:
1873 gab es den ersten Tarifvertrag für Buchdrucker. Seitdem tut sich die Bourgeoisie mit Kollektivvertägen schwer. Er sei eine Einschränkung der (bürgerlichen) individuellen Freiheit (vor allem der Vertragsfreiheit), problematisch erst praktisch, sie galten als unverbindlich, dann juristisch bis heute.
Eine “Lösung” gab es 1918, dort wurde es im Tarifvertragsgesetz geregelt, und er wurde zu einer Rechtsnorm erhoben (was ihn juristisch zum Gesetz erklärt. Norm ist ein anderer Name für Gesetz.)
Tarifeinheit wird lange gefordert. Das Tarifeinheitsgesetz gab es kurzzeitig nicht, zirka 2011 -2015 (diese Tarifpluralität wurde beendet von CDU/SPD!, wie damals von Nipperdey gefordert). Jetzt gilt es und privilegiert große Gewerkschaften. Kleine stehen in Konkurrenz. Rechtlich ist das bedenklich, die Gewerkschaft der Lokführer wehrte sich erfolglos, schloß aber Tarifverträge ab.
Im ötv Grundseminar (Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Vorgänger von ver.di (Gewerkschaft für vereinte Dienstleistungen.) lernte ich, dass Einheitsgewerkschaften schlecht seien. Jetzt sind sie fusionierte Riesen. Massengewerkschaften sind sehr träge und brauchen zwei Jahre zum Aktionsaufbau. Dagen steht die direkt Aktion ohne Bündnisarbeit der FAU. Man muss zuerst selbst tätig werden und bekommt solidarische Unterstützung.
Der 8./9. Mai war dann konsequenterweise kein Tag der Befreiung der Arbeiter. Im Westen gab es die kapitalistischen Nazis, die von kapitalistischem Amerikanern abgelöst wurden und bestimmt nicht, um Arbeiter zu befreien.
Im Osten gab es das Label “demokratisch” und den FDGB (Freier deutscher Gewerkschaftsbund) und alles aus einer Hand, dem Arbeiterstaat.
Nach der Wende machten sich die Gewerkschaften unbeliebt und predigten gleichen Lohn für gleiche Arbeit, was aber nicht erfolgte, sondern Rückschritte, Abwicklung, Betriebsschliessungen (es gab viele wilde Streiks), und eine lange Aussetzung von Sozialplänen im Osten und das Verschenken und Kaputtmachen auch funktionierender Betriebe. Soweit so kolonial.
Die Nazis stürmten Gewerkschaftshäuser im Großen wie zuletzt 2014 in Odessa.
Es gibt dazu Literatur.
Wofür streiken wir ganz unklassisch heute?
Zur Diskussion gestellt oder meines Erachtens
um Anhebung der unteren Lohngruppen, Mindestlohn, Rückführung nach Ausgründung.
In einem vertikalen Klassenkampf. Um politische Forderungen durchzusetzen. Es geht, der Personalbemessungskampf der Krankenhäuser in Berlin war groß und parteilich unpolitisch, und verdi möglich.
Vom Rechtsanwalt Herrn Rolf Geffken, der seit 68er APOzeiten gegen Nazijustiz im Arbeitsrecht kämpft, kommt: in Urteilen der Arbeitsgerichte sei der Klassenkampf festgeschrieben. Das Betriebsrisiko wird in Sphären der Arbeitgeber und Sphären der Arbeitnehmer getrennt. Allerdings sieht Geffken vielleicht die Herrschschaft der Streikenden als Arbeiterstaat. Vielmehr sehe ich vertikale Klassen, am Konsumverhalten abzulesende, oder ideologisch trennend oder mit Privilegien oder schlicht Selbstverständlichkeiten (Ost-West, arbeitend- arbeitslos, erfolgreich-erfolglos, woke - “rechts”, leistungsorientiert - faul usf.)
Für Gestaltung der eigenen Arbeit. Wir haben einen Beschäftigungsanspruch , weil Unternehmer (im Umkehrschluss auch Arbeiter) nicht allein über Arbeit bestimmen sollen (eine nicht sinnlose Auffassung der Nazis zu “Arbeit als Dienst an Volk und Staat”, oder Arbeit im Zusammenhang mit dem großen Ganzen, um es neutral zu sagen), und einen Gestaltungswillen wie unsere Arbeit gut auszusehen habe. Arbeit ist nicht wie Marx (oder der Vertragstheoretiker) sagt eine Ware im Austausch über einen Vetrag (Vertragsfreiheit), sondern das Arbeitsverhältnis ist ein Eingliederungsverhältnis im Betrieb, zu dessen Gestaltung wir uns selbst ermächtigen, weil wir nur vom Lohn abhängen, aber auch nicht mehr. Das ist ebenso Thema für Patriarchen, “wohlwollende” Unternehmer und identitäre Volksgemeinschaftler, die es übernehmen wollen. Wir sollten die Arbeit gegen das Kapital stellen, die davon unabhängig ist und nicht mit Geld hervorgebracht wird.
Der Frauenstreik steht aus.
Die deutschen Misstände liegen in der EU schon lange zur Klärung vor. (Manches funktioniert dort.)
Streiken ist ein Individualrecht.
Für ein umfassendes Streikrecht!
Abschliessend kann jeder Arbeit auch jenseits eines Streiks gestalten.
aus Alfred Sohn - Rethel
Ökonomie und Klassenstruktur des deutschen Faschismus 1937
1.b Die Treuhänder der Arbeit, die Arbeitsgerichte und die Sozialen Ehrengerichte
Die Kompetenz zur Regulierung der Löhne und Arbeitsbedingungen haben ausschließlich die Reichstreuhänder der Arbeit inne, so wie es im Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom zo. Januar 1934”, dieser »Charta der Arbeit«, vorgesehen war. Die Rechte der Treuhänder der Arbeit können nach folgenden Kriterien bestimmt werden: a) sie wirken gemeinsam für die Errichtung, das Funktionieren und die Auflösung der Vertrauensräte, b) sie entscheiden über Massenentlassungen, c) sie nehmen teil an Verhandlungen vor den Sozialen Ehrengerichten, d) sie beaufsichtigen die Wahrung der Betriebsordnungen, e) sie setzen die Tarıifordnungen in Kraft und kontrollieren sie, f) sie erstatten dem Arbeitsministerrum Bericht. Die Treuhänder der Arbeit treten sozusagen die Nachfolge der Tarifvereinbarungen zwischen den Arbeitgebern bzw. ihren Verbänden und den Gewerkschaften an. Doch gibt es eine Reihe von Unterschieden. Die Bestimmungen der Tarıfabkommen wurden für Arbeitsverträge normalerweise nur dann effektiv, wenn beide Vertragsparteien Mitglieder der verhandelnden Verbände waren’, obschon
Tarıfabkommen durch Entscheidung des Arbeitsministers
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und auf Antrag einer der Parteien auf Außenseiter ausgedehnt werden konnten. Die Lohnbestimmungen der Treuhänder indes gelten automatisch für alle Arbeitgeber und Arbeitneh. mer eines Industriezweiges oder Handwerks in einer be. stimmten Region. Noch wichtiger ist ein zweiter Unterschied, Während der Weimarer Zeit hatte das Tarifabkommen Vorrang vor einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat.” Es ist diese Bestimmung, die den kollektiven Charakter der Arbeitsbeziehungen unter der Republik am deutlichsten zum Ausdruck brachte. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit nun hat das Verhältnis zwischen Lohnregelung und Betriebsregelungen umgekehrt. Nach $ 32 soll der Treuhänder generelle Lohnregelungen für eine Gruppe von Betrieben nur dann festsetzen, wenn solche Bestimmungen für den Schutz der Beschäftigten dringend geboten sind. Die »Charta der Arbeit« definiert also betriebsspezifische Vereinbarungen und individuelles Verhandeln als den Regelfall der Kontrolle der Arbeit und bringt damit ein fundamentales Prinzip nationalsozialistischer Methodik der Massenmanipulation zum Zuge: Zerstörung sämtlicher genuiner Zusammenhänge, die der gesellschaftliche Charakter der Arbeit erzeugt, und Manipulierung der Arbeiterklasse durch ihre Atomisierung.” In der Praxis haben sich jedoch die Erfordernisse einer hochrationalisierten und ındustrialisierten Gesellschaft als stärker erwiesen denn die Ideen der »Charta der Arbeit«. Schon eine kursorische Lektüre des Reichsarbeitsblattes, der offiziellen Zeitschrift des Arbeitsministeriums, das alle Regelungen der Treuhänder enthält, zeigt, daß überbetriebliche Vereinbarungen gegenüber den betrieblichen bei weitem überwiegen. Freilich ıst hier wiederum eine Warnung am Platze. Nach der 14. Verwaltungsverordnung?®, die unter der »Charta der Arbeit« erlassen wurde, können die Treuhänder »bestimmte Betriebe oder Betriebsabteilungen oder bestimmte Gefolgsleute«, d. h. Arbeiter und Angestellte, von allen oder von einigen Bestimmungen ihrer Lohnregelungen ausnehmen.?’ Die Ausnahmen brauchen im Reichsarbeitsblatt nicht erwähnt zu werden, so daß auch die Statistiken der Stundenlöhne, die aus den Lohnregulierungen hervorgehen, viel von ihrer Bedeutung verlieren.
Schrittweise sind die Vollmachten der Treuhänder von den
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fesseln des rationalen Rechts entbunden worden. Die Entwicklung lief darauf hinaus, die Mindestlohnregelungen umzukehren in Begrenzungen des Höchstlohnes. Die erste einschneidende Maßnahme zu diesem Zweck war die Verord| nung zur Festsetzung der Löhne vom 25. Juni 1938.?? Sie gab
den Treuhändern die Macht, die Löhne und Arbeitsbedingungen zu beaufsichtigen, die nötigen Maßnahmen zu dekretieren, um jede Beeinträchtigung der Erfüllung des Vierjahresplans zu verhindern, und Maximallöhne festzusetzen, sogar
dann, wenn dies mit existierenden Betriebsvereinbarungen | und Arbeitsverträgen konfligieren sollte. Solche Höchstlöhne . wurden festgelegt in den beiden Branchen, die von der Arbeitsknappheit am stärksten betroffen waren, nämlich in der Bau und der Metallindustrie, um der Abwerbung von Arbeitskraft vorzubeugen. Die Verordnung vom 25. Juni 1938 hatte freilich wenig Erfolg. Sie kam auch nicht in’Konflikt mit erworbenen Rechten und beschränkte die Treuhänder auf die Formulierung von allgemeinen Vorschriften. oo
Die Fortexistenz des Monopolkapi lismus verlangte die Sprengung dieser Grenzen, die Befreiung
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aus ihrer Zwangsjacke durch die Umstellung auf die Produktion nicht marktgängiger Güter, nicht reproduktiver Werte, für die der Staat die Nachfrage schaffen und dem Volk die Bezahlung aufzwingen konnte, mit denen sich die Grenzen gewaltsam erweitern und die Konkurrenzkämpfe um den Weltmarkt mit militärischen statt bloß wirtschaftlichen Mitteln fortführen ließen. Dazu brauchte man allerdings eine andere Art von Staat als den bürgerlich traditionellen, zumal dieser Umbruch ın den Faschismus ein Zwangsregiment auch übers Monopolkapital selbst verhängen mußte. Gerade diese Verkettung verbirgt sich leicht dem Blick.
Die Faschistenpartei ıst der Knecht der Bourgeoisie, aber nur in dem Verhältnis, daß sie über ihrer Bourgeoisie im Sattel sitzt und diese mit Sporen und Kandare ihre eigene Bahn reitet. Der defizitäre Kapitalismus bringt in diesem Verhältnis der faschıstischen Diktaturgewalt zur Bourgeoisie das Machtelement der bürgerlichen Klassenherrschaft zur Abstraktion von ihren
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ökonomischen Interessenelementen; die materiellen Widersprüche und Interessengegensätze erscheinen im Charakter von bloßen Personalkämpten um das scheinbare Absolutun, der Macht und mıt Mitteln des Individualterrors. Je schärfe, die ökonomischen Widersprüche und Schwierigkeiten in der Lage der Bourgeoisie werden, um so ohnmächtiger muß sie einen Hebel ihrer Kommandogewalt nach dem andern an die terroristische Parteigewalt abtreten.
Written with StackEdit.
Duygu Kaya Rede vorm Arbeitsgericht
Uwe Wesel: Fast alles, was Recht ist. (sehr verständlich geschrieben und “links”.) Eichborn 1992
Paternalistisches Arbeitsrecht des N.
Rechtsanwalt Rolf Geffken, (aus dem Feature) teils kämpferisch, teils unsäglich [im Video]( https://
youtu.be/UnItxU0okM0)
Alfred Sohn-Rethel
Ökonomie und Klassenstruktur des deutschen Faschismus 1937
Franz L. Neumann
Wirtschaft, Staat, Demokratie. Aufsätze 1930 -1954
( er schrieb auch Behemot, und mit Nipperdey zusammen über Grundrechte!)
Zur Frage nach den Gewerkschaften:
(Syndikalismus spielt in Deutschland keine wesentliche Rolle)
The Salaried Employee in Modern Society. in: Social Research, 1934 (I), S. 118f.
Müller, Willy: Das soziale Leben in Deutschland, Berlin 1938, S. 51 (Aktionsbefehl Leys zur Übernahme der Gewerkschaften)
Schumann, Hans-Gerd: Nationalsozialismus und Gewerkschaftsbewegung. Die Vernichtung der deutschen Gewerkschaften und der Aufbau der >>Deutschen Arbeitsfront<< Hannover u. Frankfurt a.M. 1958.
Cole, Tylor: The Evolution of the German Labor Front, in: Political Science Quarterly, 1937 (52), S. 532-558.
Brady, Robert A. - The Spirit and Structure of German Fascism. New York 1937.
Neumann, Franz - Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus 1933-1944.
Bernecker, Walther L. - Europa zwischen den Weltkriegen 1914-1945, Stuttgart 2002, S. 76f.
Broszat, Martin: Der Staat Hitlers. München 1969, S. 180ff.
Miller/Potthoff - Kleine Geschichte der SPD. Darstellungen und Dokumentation 1848-1990. Bonn 1991. S. 146f.