Klaus Wulff, c/o Steinmann, Albrechtstr. 75 12167 Berlin Berlin 14.02.2026 An Finanzamt Steglitz Schloßstr 58/59 12165 Berlin IdNr. 62 381 645 900 Steuernummer 20/130/01470 Einspruch zu Einkommenssteuerbescheid ; Poststempel 4.2.26 Sehr geehrte Damen und Herren, hier eine Kopie meiner Einsprüche in Elster: 2022: "id nr 62 381 645 900 / Jahr 2022 Ich erkläre Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid 2022. 1. Mein Einkommen ist zu hoch angesetzt. Ich möchte nicht, dass das an andere Behörden übermittelt wird. Ich beziehe nur Einkünfte aus Lohnarbeit und Kapitalerträgen. 2. Die Schätzungen zum § 32 Abs. 1 über meine Einkünfte (die falsch zugeordneten 2570 und damit die falschen unzutreffenden 340 Euro Steuer) sind nicht vorhanden. Für ein Kind beziehe ich kein Elterngeld, habe keinen Kinderfreibetrag in Anspruch genommen (das ist mir nachweisbar), beziehe keine Alimente und lasse es nicht arbeiten. 3. Mit 12% im Gegensatz zum Jahr 2021, dort waren es 11,7%, erscheint mir die Steuer zu hoch. Diese Schätzung wird nicht in den Erläuterungen erklärt. Ich habe das Kind erklärt, weil ich Ausgaben für das Kind hatte, in der Hoffnung, dass dort eine Pauschale zum Absetzen der Ausgaben festgelegt ist. Das Kind wird in Bedarfsgemeinschaft erzogen. Sämtliche Einkünfte für das Kind regelt die Mutter. Ich konnte die Verhältnisse in Elster nicht darstellen. Dafür beantrage ich erstens die Rücknahme der Angaben zum Kind und zweitens eine eventuelle Steuererstattung der zugrunde liegenden 340 Euro. Ich habe die Steuererklärung gemacht, weil ich im Jahr 2021 durch einen erfolgreichen Tarifvertrag andere schwankende Einkünfte erhalten habe. Auch ohne Fristsetzung betrachte ich das hier Angegebene als meine Mitwirkungspflicht. Mit diesem falschen Einkommen hätte ich jetzt eine Steuerpflicht von 13%, denn ich habe nur das kleinere Einkommen ohne Schätzung. Das erachte ich als unzutreffend im Sinne der Steuergerechtigkeit. Nachtrag zur Einkommenshöhe: Wie von Ihnen das Einkommen festgesetzt ist, ist es als Nachweis, oder die Erklärung nun unzutreffend. Ich habe erfolglos in den Schätztabellen nachgeguckt. Bitte erläutern Sie mir die Grundlage Ihrer Schätzung zum § 32 Absatz 1." 2021: "Einspruch zum Steuerbescheid 2021 Im Zusammenhang mit meinem Einspruch zum Jahr 2022 muss ich Einspruch gegen die angesetzte Höhe der Steuer einlegen. Nach meiner Rechnung komme ich auf 11,7 Prozent. Im Jahr 2022 jedoch auf 12 %. ( resp. die von mir festgestellten 13 %, denen ich widersprach). Ich möchte nun wissen auf welche Höhe ich mich zukünftig verlassen kann." Mit freundlichen Grüßen