Klaus Wulff c/o Steinmann
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Berlin 8.3.23

Verwaltungsgericht
Kirchstraße 7,
10557 Berlin

Verwaltungsklage AZ 256 Cs 53/21, Sabine Wohlgemuth

Sehr geehrt Damen und Herren!

Ich reiche Verwaltungsklage zum Aktenzeichen 256 Cs 53/21 Frau Sabine Wohlgemuth, Widerstand etc. ein. Angesichts der Restdauer der Haft ist dies eilig.

Im Urteil, formal vermutlich wegen Fristversäumnis ergangen, wurde Frau Wohlgemuth nicht vernommen und erhielt kein rechtliches Gehör, und das Gericht ist jetzt nicht auf dem Sachstand, der nötig wäre, das Urteil zu begründen und jetzt den Vollzug erfolgreich zu Ende zu führen. Die Anklagegründe weisen Widersprüche auf und wären trotz sie von Staatsbeamten kamen inhaltlich zu präzisieren und richtig zu stellen gewesen.

Frau Wohlgemuth sieht sich nicht als Täter, ich auch nicht, ich bin nicht ihr Opfer, so viel sie auch fünf Meter weit keine Maske an frischer Luft getragen haben will, und die deutsche Gesellschaft war es auch nicht, da diese unpersönlich ist. Es ist auch kein Opfer ersichtlich.

Damit ist im Strafvollzug das Verhältnis der Justizvollzugsanstalt zu Frau Wohlgemuth ungeklärt und es kann nicht im Sinne des Strafvollzugsgesetzes irgendein gesetztes Ziel erreicht werden.

Es ist keine Resozialisierung möglich, weil Frau Wohlgemuth nicht entsozialisiert ist.
Es gibt kein Opfer, weil das Gericht keines benennt und nur widersprüchliche Angaben zur Akte genommen hat, also ist auch kein Täter- Opferausgleich möglich, oder wie soll das gehen? Die Justiz versäumt einen Geschädigten anzugeben.

Das Gericht war nicht auf dem tatsächlichen Sachstand wegen mangelnder Bezeugung der tatsächlichen Straftat und Missachtung der Widersprüche in den Zeugenaussagen der Anklage. Mit einer Vernehmung (es gab keine Zustellung zu einem Termin) und rechtlichem Gehör (der Strafbefehl wurde nicht zufestellt, die PIN AG und die Zustellerin [ihr Name ist dokumtiert] ist daraufhin zu überprüfen) von Frau Wohlgemuth stellte sich die Straftat anders oder gar nicht dar.

Das Ordnungsamt konnte im Gegensatz zum Amtsgericht sehr wohl Briefe zustellen, zur Gehaltsforderung, das Amtsgericht unglaublicherweise in der Strafsache nicht.

Frau Wohlgemuth bestreitet ein Vergehen (was wegen unvermeidbarer Fristverletzung formal geurteilt wurde) und sie wird um keine Gnade bitten, da sie ein Ungleichgewicht im Verhältnis der Pflichten zwischen Staat und Bürgerin erfährt, sie wird die Strafe wegen der Verwendung des Geldes zu Panzerlieferungen in Kriegsgebiete nicht zahlen.

Zur Sache im Strafbefehl ist mir Folgendes bekannt:

  1. Frau Wohlgemuth hat keine Zeugenaussage in einer Vernehmung gemacht, wurde nicht geladen. Die Gegenseite hat auch widerstreitende Sachverhalte bezeugt, eine Erkrankung mit Verdienstausfall der Ordnungsbeamtin, nach Frau Wohlgemuths vermuteter Tat, diese Erkrankung hat dann doch nicht stattgefunden, und im Durchgangsarztbericht ist die Ordnungsbeamtin (der Name der Mitarbeiterin ist bekannt) als arbeitsfähig dokumentiert. Das Bezirksamt Steglitz Zehlendorf ist dennoch in der Sache (eine Forderung nach Verdienstausfall) tätig geworden (der Name des Mitarbeiters ist bekannt.)
  2. Das Gericht kann nicht einwandfrei die Zustellung der Klage und Aufforderung zur Aussage beziehungsweise Vernehmung von Frau Wohlgemuth auf dem Kriminalamt bezeugen.
  3. Es wurde vielleicht eine Frist zur Zahlungsaufforderung oder Mahnung derselben von Frau Wohlgemuth versäumt, beziehungsweise von Frau Wohlgemuth konnte sie mangels Begründung nicht eingesehen und verstanden werden, was uns und mich, die Steurzahler, nun mindestens 20.700 Euro kostet ! Frau Wohlgemuth zahlt nicht, weil es ihr an Begründung fehlt!
  4. Diese 236 Euro am Tag (mal 90) werde ich dem Bund der Steuerzahler melden.
  5. Die Justizvollzugsanstalt kann in diesem Sinne nicht die Strafe vollziehen. Wie soll das gehen? Wie soll der Täter-Opferausgleich aussehen?

Für mich als Bürger steht die Frage im Raum, ob die Justiz das Opfer ist, da das Ordnungsamt und die Ordnungsbeamten zum fraglichen Zeitraum mit der kreativen Krisengesetzgebung (besonders der Maskenkompetenz der ganzen Welt in Bezug auf Tätigkeiten mit Maske im Krankenhaus (Die Quelle verpacken!). Es kam niemand ins Krankenhaus kompetent zu helfen, im Gegenteil, es kamen Schuldzuweisungen.) so überfordert scheint, dass sie von ihren Massnahmen nicht überzeugt sein konnten, und dies auch Frau Wohlgemuth nicht vermitteln konnten. Welche Einsicht soll hier erfolgen von Frau Wohlgemuth, zumal sie jetzt kein Strafvollzugsgesetz zur Orientierung im Gefängnis ausgehändigt bekommt, [und auch dort oftmals nur mündlich über den Verbleib ihres Geldes für Mehrbedarf informiert wird,] oder welchen Erfolg will die Justiz dem deutschen Bürger vermitteln, vom Erfolg der Haft, der hier stattgefunden haben soll?

Wir fühlen uns an Christian von Massenbach erinnert: “Denn wenn etwa Preussen die Lust ankäme, ganz Afrika und Amerika zu erobern, so würde ich mich ebensowenig schuldig glauben, ihnen meinen Kopf oder Arm oder auch nur einen Groschen aus meinem Beutel dazu herzugeben, als ihnen den Mond erobern helfen.”
Ergänzen könnte ich hier Schiller über die Polizei in einem geplanten Stück und Kleist in den zensierten Berliner Abendblättern über die Misserfolge der französischen Armee in Spanien und nach Seume in der Schweiz.

Wie kann die Justiz aus diesen
Missverständnissen, Widersprüchen und finanziellen Missverhältnissen Autorität ableiten? Das Verhältnis zwischen Staat und Bürgerin ist keins der Dankbarkeit sondern eines der Pflichten im Gleichgewicht.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Wulff