Klaus Wulff c/o Steinmann
Albrechtstr. 75
12167 Berlin
Berlin 13.3.23
An die JVA Leitung
Fr. Dr. Bardarsky
Alfredstr. 11
10365 Berlin
Betreff: Haft Sabine Wohlgemuth
Sehr geehrte Frau Dr. Bardarsky, Herr Abraham, Frau Enders,
in Anbetracht der Haft von Frau Wohlgemuth möchte ich auf einige Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Haft und dem Strafvollzug hinweisen. Es ist nicht an uns das Urteil des Gerichts anzuzweifeln. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass mit einer vielleicht formal korrekt erkannten Fristverletzung Frau Wohlgemuths das Urteil ergangen ist, aber weil sie kein rechtliches Gehör erhielt, das Gericht nicht auf den angemessenen Sachstand im Urteil gebracht wurde.
Wiederholung zur Sache: Das Ordnungsamt stellte Forderungen in der Sache postalisch zu, das Amtgericht schaffte das nicht in der Sache.
Es handelte sich um eine Forderung um Verdienstausfall vom Ordnungsamt, obwohl der Durchgangsarzt der Ordnungsbeamtin Arbeitsfähigkeit attestierte, weiter um eine Ordnungswidrigkeit (Maske), und eine Straftat (Widerstand). Frau Wohlgemuth fühlte sich von der Ordnungsbeamtin auf der Schloßstraße unvermittelt angegangen und wehrte sich erschrocken gegen einen mutmasslichen Raub und setzte nach Klärung die Maske auf. Welche weiteren Missverständnisse oder Widersprüche auftraten, ist eben nicht durch Frau Wohlgemuths Vernehmung oder rechtliches Gehör geklärt worden.
Das kann ich als Bürger dieses Landes nicht unangefochten akzeptieren, ein anderes Urteil hätte viel Geld erspart, so zahlt Frau Wohlgemuth 30 Euro täglich ab, bei ca 266,- Kosten.
Frau hat Wohlgemuth einige Entschlüsse gefasst, die in Folge Herausforderungen bieten.
Ich betreue im Krankenhaus teils ähnliche Menschen wie Sie bei Drogenmissbrauch, Fremd- und Selbstgefährdung und muss ihnen gegenteilig zu Ihnen maximale Freiheit ermöglichen (Der Kranke steht im Mittelpunkt nicht der Straftäter). Ich stelle mich zum Thema zu einem Sachvortrag mit anschliessender Diskussion unter den Beamten zur Verfügung in einem Lehrgang, wie die Belastung mit diesen Menschen einzuordnen und anzugehen ist, zu allseitigem Vorteil. Ich bemerke, dass wir verschiedene Ansätze haben.
Schliesslich, zum Aufenthalt in der Eingangsabteilung mangels Röntgen zur Kontrolle auf Tuberkulose (TBC): Eine Sputumprobe hätte längst stattfinden können, das Ansetzten der Kultur dauert vier Wochen.
Der Infektiologe der Charité, Prof. Th. Schneider, teilte mir mit, man nehme eine dreimalge Sputumprobe und -testung auf die Ziehl-Neelsen Färbung (Blaufärbung) vor, ein dreimal negatives Ergebnis, dann gelte jemand als nicht ansteckend (auch bei positiven TBCbefund, zum Beispiel geschlossene Knochentuberkulose. )
Ähnlich einem Soldaten hat Frau Wohlgemuth nicht alle Bürgerrechte verloren und es ist zu wünschen, dass die Massregel beziehungsweise der Strafvollzug für alle drei, die Justiz, Frau Wohlgemuth und die Gesellschaft zielführend ist. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung (030 7060 5114; roomsixhu@freenet.de und klaus.wulff@charite.de )
Mit freundlichem Gruß
K. Wulff